Schenkung an Kind im Ausland
Fragestellung
Wir möchten gegen Niessbrauch unseren Kinder unser Haus hier in Deutschland schenken. Einer unserer Söhne lebt aber seit 2 Jahren in Indien und ist seitdem nicht mehr in D gemeldet.
1. M.E. hat er trotzdem einen Schenkungsfreibetrag von 400.000€. Ist das richtig??
2. Könnte hier irgendein Doppelbesteuerungszustand bestehen, d.h. könnte der indische Staat hier irgendeine Forderung erheben?
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach derzeitiger Rechtslage liegt eine unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn mindestens einer von den Beteiligten (Schenker und Beschenkter) Inländer ist (d.h. in Deutschland wohnt oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt -> bei Auslandsaufenthalt bis zu fünf Jahre).
Der Schenkungsfreibetrag bei Schenkungen seitens der Eltern an die Kinder beträgt dann jeweils 400.000 Euro.
Zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen. Das aktuelle Abkommen mit Indien ist nur auf Einkommen- und Vermögenssteuer anwendbar. Selbst wenn man den Anwendungsbereich (Vermögen) auf Schenkungen von Vermögen als gegeben ansieht, scheitert dies am Artikel 22 (Vermögen). Dort wird bei unbeweglichem Vermögen (Grundbesitz) auf den Belegenheitsstaat der Immobilie abgestellt. Insofern hätte Deutschland das Besteuerungsrecht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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