Scheidung von einer Nigerianerin
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True - Bohle
Habe 2017 in Nigeria im Standesamt geheiratet. Die Ehe wurde in Deutschland nicht angezeigt und beurkundet . Es erfolgte auch keine Beurkundung der Dokumente durch die deutsche Botschaft in Nigeria. Nach der Eheschließung habe ich meine Frau noch zweimal in Nigeria für jeweils 4 Wochen besucht , gemeinsames Kind gibt es nicht. Auf Grund meiner Auslandstätigkeit in China habe ich meine Ehefrau im Jahr 2019 für zirka 2 Monate nach China geholt und mit ihr in meinem Apartment in Peking zusammen gelebt. Nach ihrer Abreise habe ich ihr gesagt das unsere Beziehung beendet sei und ich sämtliche Zahlungen einstellen werde ( zika 800€ monatlich). Auf Grund der Corona-Krise bin ich jetzt seit Dezember 2019 in China beschäftigt und niemals ausgereist. Eine gute Freundin in Berlin, die meine Post in Deutschland betreut, hat mir jetzt eröffnet , dass ich letzte Woche Post von einen Anwalt aus Nigeria bekommen. Meine Ehefrau fordert die sofortige Wiederaufnahme der monatlichen Unterhaltszahlungen und einen Ausgleich für die Sachen die sie in China gelassen hat.
Es handelt sich hier um ein paar T-shirts , Schuhe und Hosen. Angeblich war noch eine goldene Kette dabei , aber das ist wohl mehr Wunsch denken. Ja die Frage ist jetzt, wie kann ich die Ansprüche abwehren und wie kann ich mich scheiden lassen. Eine Einreise nach Nigeria kommt für mich nicht mehr in Frage , das wäre für meine Sicherheit und mein Leben nicht gerade angebracht.
Danke für ihre Antwort
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Situation ist schon schwierig, da Sie derzeit nicht in Deutschland leben.
Dann aber wird eine Scheidung nur über das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (aufgrund Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit) möglich sein und auch nur nach nigerianischem Recht.
Denn eine andere Rechtswahl kommt hier nicht in Betracht.
Dabei spielt es auch keine Rolle, dass die Heirat nicht angezeigt oder beurkundet worden ist, da sie dann nach dem nigerianischem Recht gleichwohl gilt.
Daher sollten Sie einen Anwalt für das Einlöeiten der Scheidung in Betlin-Schöneberg beauftragen.
Auch sollten Sie derzeit keinen Unterhalt zahlen, wobei aber das Schreiben der Anwälte aus Nigeria dann ebenfalls von Ihrem Anwalt in Berlin aber geprüft werden sollte.
Erstaz der tatsächlich hintelöassenen Sachen müssen Sie leisten oder diese nach Nigeria zurückschicken. Machen Sie auch deutlich, dass eine Kette nicht vorhanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Wäre es möglich, das ich Sie mit dem Scheidung beauftrage und wenn nicht, können Sie mir einen Anwalt empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Jahn
leider können wir es derzeit selbst nicht übernehmen.
Auch ist es uns nach den Regeln dieser Beratungsplattform ausdrücklich untersagt, Namen und Adressen weiterzugeben, sodass ich Ihnen den Namen der Kollegin in Berlin hier leider nicht nennen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle