Schadensersatz nach Hundebiss gegen einen anderen Hund mit Todesfolge
Fragestellung
Guten Tag,
am 24.02.18, war ich mit dem Hund meiner Freundin Gassi.
Ich war ohne Leine Gassi und unwissend auf einer Fläche mit Leinenzwang.
Dabei hat unser großer Hund bei einem kleinem Zwergpudel (Rassehund) zugeschnappt und dieser ist leider
durch die Verletzungen verstorben.
Die Geschädigte wollte keine Anzeige erstatten.
Da die Geschädigte eine ältere Dame ist, meinte Sie, Sie wolle sich keinen neuen Hund kaufen.
Wir sollten nur für die Arztrechnung aufkommen (48,71€ im Anhang), dafür, dass Ihre Bekannte Sie in die Tierklinik gefahren und abgeholt haben und eine kleine Entschädigung für Sie.
Insgesamt verlangte die Geschädigte 200,00€ von uns, die wir gerne bezahlt haben um die Angelegenheit im Guten zu klären.
Die Übergabe der 200,00€ haben wir uns Quittieren lassen. (im Anhang)
am Wochenende meldetet sich die Geschädigte wieder und teilte uns mit Sie will doch mehr Geld haben, das es ja ein Rassehund war und eventuell kauft Sie sich doch noch einen Hund.
Die Geschädigte verlangt jetzt zusätzlich 500,00€ ansonsten muss Sie uns doch Straf und Zivilrechtlich anzeigen.
Also insgesamt 700,00€ inkl. den eigentlich vorher vereinbarten und gezahlten 200,00€
Ich habe mir von der Geschädigten die Rechnung geben lassen
Der Hund hatte mit ca. 1 Jahr 680,00€ gekostet(siehe Anhang)
Jetzt war der Hund schon 10 Jahre alt ( falls das aktuelle Alter relevant ist für den Schadensersatz)
Meine Frage ist, was müssen wir zahlen?
Müssen wir überhaupt noch was zahlen?
Darf die Geschädigte diese Vereinbarung, welche Sie uns unterbreitet hat und wir diese auch so akzeptiert und tag gleich beglichen haben, widerrufen?
(Beide Parteien waren mit jeweils einem Zeugen zugegen)
Sollten wir zahlen müssen, wie hoch wären die Kosten?
Der Anschaffungspreis, Zeitwert oder sogar der aktuelle Wert?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Schulte
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt