Schadensersatz für Geschlechtskrankheit.
Fragestellung
Ich habe einen Problem mit deutschen Ex-Freundin, mit der ich fünf Jahre lang bis vor vier Jahre Fernbeziehung hatte. Ich bin Japaner und lebe in Japan.
Vor etwa fünf Jahre wurde von meinem Körper Chlamydien entdeckt. Da habe ich ihr ehrlich gesagt, dass ich drei mal in Japan einen Laden besucht hatte, wo man sexuelle Service bekommen kann. Die Krankheit ist ziemlich wahrscheinlich davon gekommen, weil sie vor unserer Beziehung einmal Test gemacht haben soll. Ich habe mich bei ihr und ihre Eltern tief entschuldigt, und sie haben das erstmal akzeptiert. Wir sind zusammen zum japanischen und auch danach deutschen Arzt gegangen. Von ihrem Körper wurde damals aber keine Krankheit gefunden. Ich hatte trotzdem Angst, weil ich im Internet gelesen habe, dass die Chlamydien manchmal nicht so einfach entdeckt wird, wenn man das lange her angesteckt wurde, und deshalb ihr gesagt, dass sie noch ausführlicher testen soll. Aber sie fand das schon okay, und die Ärzte beide Seite fanden das okay, darum habe ich gedacht, das ist doch schon sicher. Ein Jahr später haben wir die Beziehung Schluß gemacht, aber damals hat sie nicht so viel darüber gesagt. Sie ist in Deutschland geblieben, und ich bin in Japan geblieben.
Vor drei Monate habe ich plötzlich von ihr Message mit starkem Wut bekommen, dass sie Panikattacken, Depressionen und Endometriose, die aus der Chlamydien entstand, hat, und auch dafür operieren musste.
Ich konnte von ihr nicht viele Information darüber durch einigen Messageaustauschen danach bekommen, sondern nur ihre Ausdruck der Wut, deshalb bin ich immer noch nicht ganz sicher, ob die Endometriose wirklich durch die Chlamydien passierte. Aber ich habe wirklich schlechte Gewissen bekommen, und mittlerweile ihr gesagt, dass ich ein Schadensersatz bezahlen möchte, wenn sie mich gefragt hat, ob ich Lust habe, sowas ihr zu geben. Deshalb möchte ich das bezahlen, egal ob ich gesetzliche Pflicht, die einigen in Japan zufolge ich eigentlich nicht unbedingt habe, habe. Aber ich habe keine Ahnung, wie viel ich dann überweisen soll.
Könnten Sie mir einen Rat geben?
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Super. Bis morgen.
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)