S-Bahn Strafe
Beantwortet von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A. in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
Ich bin ein Student aus der Türkei. Als ich in Mai 2017 in Berlin war, bin ich schwarzgefahren und bestraft worden. Da ich meine Papiere, die von S Bahn mir gegeben wurde, verloren habe, konnte ich nicht die Strafe bezahlen und habe in der Türkei keine weitere Papiere dafür bekommen. Jetzt als ich hier in Berlin zurückkam, wollte ich meine Strafe bezahlen aber weger der Frist konnte ich nicht mehr bezahlen und mir wurde gesagt, dass ich einen Anwalt finden sollte und man hat mir auch eine kleines Papier gegeben, in dem ein Verwendungszweck steht. Verwendugszweck: 5058500285629
Was soll ich machen, um diese Strafe bezahlen zu können und wie kann ich den Betrag meiner Strafe erfahren?
Danke
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrter Ratsuchender,
in Beantwortung Ihrer Frage ("Was soll ich machen, um diese Strafe bezahlen zu können und wie kann ich den Betrag meiner Strafe erfahren?") möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Bei der Rechtsanwaltskanzlei Haas & Kollegen handelt es sich um eine Kanzlei, die darauf spezialisiert ist, bundesweit offene Forderungen gegen säumige Schuldner einzuziehen. Auf dem Zettel sind die Kontaktdaten und das Aktenzeichen dieser Kanzlei vermerkt. Sofern Sie nirgendwo anders offene Forderungen haben, handelt es sich bei dem Vorgang bei Haas & Kollegen offenbar um den von Ihnen geschilderten Sachverhalt (Schwarzfahren).
Um die genaue Höhe der Forderung und das weitere Vorgehen zu erfahren, sollten Sie sich telefonisch oder per Fax (siehe Angaben auf dem Zettel) unter Angabe des Aktenzeichens (=Verwendungszweck) mit der Kanzlei in Verbindung setzen. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail gestaltet sich bei dieser Kanzlei manchmal als schwierig.
Fragen Sie nach, wer Gläubiger der Forderung ist und wie hoch die Forderung einschließlich aller zwischenzeitlich entstandenen Folgekosten ist und wohin der Betrag zu überweisen ist. Sofern notwendig, können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren. Dies wird im Normalfall von dieser Kanzlei akzeptiert.
Sollten Sie noch Fragen haben, geben Sie mir bitte Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
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Die Forderung aus dem Schwarzfahren ist aufgrund zwischenzeitlichen Zeitablaufes rechtskräftig. Das heißt, dass Sie keinerlei Möglichkeit mehr haben, sich gegen die Forderung zu wehren.
Die einzige Möglichkeit, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, ist, sich - wie ich es Ihnen geschrieben habe - mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen und die Forderung dorthin zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz