Rückwirkende Kündigung durch Energieversorger -
Fragestellung
Guten Tag,
sehe mich ganz überraschend nach dem Todesfall meiner Mutter mit einem Problem konfrontiert. Habe den Energieversorger (123 Gas) darüber informiert, dass meine Mutter verstorben ist und dass ich den Vertrag gerne übernehmen möchte. Meine Kontoverbindung für künftige Ab-buchungen habe ich mitgeteilt. Meine Mutter hat mich als Erbin für ihr Haus eingesetzt.
Sie ist vor 4 Wochen verstorben. Die Rate für den Monat Juli wurde noch abgebucht.
Jetzt informiert mich der Gasversorger lapidar mit einem Anhang zu einer E-Mail, dass der Vertrag
zum Todestag meiner Mutter Mitte Juli rückwirkend gekündigt wurde und dass ich ja künftig selbst einen Vertrag abschließen könne.
Bei Neu-Abschluss eines Vertrages mit dem gleichen Versorger oder auch mit dem Grundversorger gehe ich davon aus, dass ich einen erheblich höheren Tarif zahlen muss. Es handelt sich um keine so kleine Gasmenge die bezogen wird, da das Haus größer ist. Der von meiner Mutter noch geschlossene Vertrag hätte eine Laufzeit mindestens bis zum 31.12.2019 gehabt.
Ich bin davon ausgegangen, dass nach § 1922 BGB nicht alle Verträge mit dem Tod enden, weil das Vermögen doch auf mich als Erbin übergeht. Rücke ich als Erbin des Hauses nicht in die Rechtsstellung meiner Mutter ein? Die Erteilung des Erbscheins ist beantragt. Zudem liegt mir
eine Generalvollmacht meiner verstorbenen Mutter für alle Rechtsgeschäfte vor.
Für Ihre kurzfristige juristische Beurteilung des Sachverhalts wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundl. Gruß
M. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
Sie haben eine Frage im Bereich Erbrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
danke für die schnelle Rückmeldung. Bin ab 10.00 Uhr unter folgender Festnetz-Nr. 02952/414 gut erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
M.S.
Falls Sie künftig wieder einen anwaltlichen Rat brauchen, können Sie mich gerne hier direkt bei yourXpert über mein Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Telefonhotline: Tel.: 0900 1010 999 unter Angabe meiner Kennung: 63827 direkt erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)