Rückwirkende Kündigung durch Energieversorger -
Fragestellung
Guten Tag,
sehe mich ganz überraschend nach dem Todesfall meiner Mutter mit einem Problem konfrontiert. Habe den Energieversorger (123 Gas) darüber informiert, dass meine Mutter verstorben ist und dass ich den Vertrag gerne übernehmen möchte. Meine Kontoverbindung für künftige Ab-buchungen habe ich mitgeteilt. Meine Mutter hat mich als Erbin für ihr Haus eingesetzt.
Sie ist vor 4 Wochen verstorben. Die Rate für den Monat Juli wurde noch abgebucht.
Jetzt informiert mich der Gasversorger lapidar mit einem Anhang zu einer E-Mail, dass der Vertrag
zum Todestag meiner Mutter Mitte Juli rückwirkend gekündigt wurde und dass ich ja künftig selbst einen Vertrag abschließen könne.
Bei Neu-Abschluss eines Vertrages mit dem gleichen Versorger oder auch mit dem Grundversorger gehe ich davon aus, dass ich einen erheblich höheren Tarif zahlen muss. Es handelt sich um keine so kleine Gasmenge die bezogen wird, da das Haus größer ist. Der von meiner Mutter noch geschlossene Vertrag hätte eine Laufzeit mindestens bis zum 31.12.2019 gehabt.
Ich bin davon ausgegangen, dass nach § 1922 BGB nicht alle Verträge mit dem Tod enden, weil das Vermögen doch auf mich als Erbin übergeht. Rücke ich als Erbin des Hauses nicht in die Rechtsstellung meiner Mutter ein? Die Erteilung des Erbscheins ist beantragt. Zudem liegt mir
eine Generalvollmacht meiner verstorbenen Mutter für alle Rechtsgeschäfte vor.
Für Ihre kurzfristige juristische Beurteilung des Sachverhalts wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundl. Gruß
M. S.
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
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