Rücktritt vom Mietvertrag bei Falschauskunft Mietinteressent
Fragestellung
Ein Bekannter vermittelte mir Mietinteressenten für die von mir zu vermietende Doppelhaushälfte. Am 08.07.17 besichtigte die Familie G./A.-M. die DHH. Sie erklärten nach der Besichtigung ihre Mietabsicht und unterschrieben die Selbstauskunft (siehe Anhang), in der sie bestätigten, in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse nicht abgegeben zu haben.
Nach einem persönlichen Kennenlernen am 13.7.17 bot ich Frau G. am 14.7.17 mein Haus per SMS zur Miete an. Am 15.7.17 trafen wir uns zur Besprechung des Mietvertrages. Im Anschluss daran forderte ich ich noch die Schufa-Auskünfte, Gehaltsnachweise, Kopien der Personalausweise und Nachweise über Kinder- und Pflegegeld an.
Die Schufa-Ausskünfte erhielt ich per Brief am 18.8.17. Daraus wird ersichtlich, dass Herr A.-M. in den Jahren 2015 und 2016 eine Vermögensauskunft abgegeben hat (siehe Anhang).
Unter diesen Umständen möchte ich der Familie mein Haus nicht mehr zur Miete anbieten. Soweit ich weiß, wurde ihnen wegen Eigenbedarf zum 28.02.18 gekündigt. Sie haben das Mietverhältnis jedoch aufgrund meiner mündlichen Zusage bereits vorzeitig gekündigt. Meines Wissens zum 30.09.17
Meine Frage: Kann ich vom mündlich angebotenen Mietvertrag unter diesen Umständen zurücktreten oder kann die Familie irgendwelche Ansprüche geltend machen?
Meine Absage wollte ich folgendermaßen formulieren:
****************************************************
Sehr geehrte ...
Ihre Schufa-Auskünfte habe ich am 18.8.17 erhalten. Diesen entnehme ich, dass Herr A.-M. in den Jahren 2015 und 2016 eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Sie haben jedoch beide am 08.07.17 die Selbstauskunft unterschrieben, in der sie bestätigen, in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse nicht abgegeben zu haben.
Durch diese absichtliche Falschauskunft sehe ich das Vertrauensverhältnis zwischen uns als zerstört an und werde Ihnen deswegen keinen Mietvertrag anbieten.
******************************************************
Bitte passen Sie das Schreiben entsprechend an.
Besten Dank und freundliche Grüße,
Petra Urban
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Situation besprechen. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Im Nachgang erhalten Sie dann auch noch einen Formulierungs- bzw. Ergänzungsvorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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ich benötige eine schriftliche Antwort.
Besten Dank und freundliche Grüße
Petra Urban
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Ja, Sie können hier den Vertrag anfechten und kündigen.
Im Ergebnis könnte hier noch kein wirksamer Mietvertrag zwischen Ihnen vorliegen, so dass die Mietinteressenten schon deshalb keine mietvertraglichen Ansprüche (z.B. spätere Schadensersatzansprüche) geltend machen könnten. Doch fehlen mir hierfür weitere Informationen, so dass das an dieser Stelle nicht abchließend von mir beurteilt werden kann.
Unterstellt jedoch, dass hier ein Mietverhältnis zwischen Ihnen und den Mietinteressenten bereits mündlich zustande gekommen ist, stellt die erteilte Falschauskunft der Mietinteressenten nach der Rechtsprechung einen ankerannten Grund für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB als auch einen wichtigen Grund für eine außerordentliche (also fristlosen) Kündigung gem. § 543 BGB dar.
Daher sollten Sie in Ihrem Schreiben sowohl die Anfechtung als auch die außerordentliche Kündigung erklären. Das Schreiben ist schon ganz gut. Allerdings würde ich es noch z.B. folgendermaßen ergänzen.
1.
"[...] unterschrieben, in der Sie beide versicherten, in den letzten 5 Jahren [...]"
2.
Am Schluss noch einen Absatz, wie folgt, einfügen: "Vorsorglich fechte ich einen etwaigen Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung an und kündige den etwaigen Mietvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung. Hilfsweise kündige ich das Mietverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreiben kurz schriftlich."
Das Schreiben sollten Sie schriftlich und nachweisbar (z.B. Einschreiben) versenden. Den Zugang der Kündigungserklärung müssen Sie nämlich im Zweifel vor Gericht nachweisen können, da die Kündigung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt