Rücktritt Projektleitung (=Stellenbeschreibung) = mögliche fristlose Kündigung?
Fragestellung
Hallo,
Ich übe z.Z. eine Projektleitung aus, von der ich zurück treten möchte. Meine Stellenbeschreibung wurde auch in diese Projektleitung geändert, enthält aber auch noch eine Dauerfunktion (Governance), die jedoch als Ergebnis des Projekts, zumindest in dessen Folge gesehen werden kann, wird also noch nicht ausgeübt. Weder von mir noch von jemand anders.
Frage
Entfällt durch einen "Rücktritt" von der Projektleitung die Beschäftigungsgrundlage gem. unterschriebener Stellenbeschreibung und damit möglicherweise ein Grund für den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung?
Nebeninfos
- Es besteht sonst kein Grund für eine (fristlose) Kündigung
- Ich bin Leitender Angestellter in einem MDAX-Konzern
- Ich werde voraussichtlich zeitnah selbst kündigen bin aber darauf angewiesen, nicht innerhalb der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende das Unternehmen verlassen zu müssen, z.B. aufgrund einer fristlosen Kündigung.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt:
Leider ist dieses durchaus möglich, dass man Sie abmahnt und bei weiterer Weigerung fristlos gekündigt, da der Arbeitgeber im Rahmen seines ihm zustehenden Direktions-beziehungsweise Weisungsrechts die Möglichkeit hat, Ihnen bestimmte Aufgaben zuzuweisen, solange Sie sich im Wege der Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag beziehungsweise der durch den Arbeitsvertrag zugewiesenen Tätigkeitsbereiche bewegt.
Sofern Sie aber schreiben, dass Ihre Stellenbeschreibung auch in diese Projektleitung geändert wurde (abgesehen von der Dauerfunktion, die niemand ausgeübt) und dieses gegebenenfalls nicht mit dem Arbeitsvertrag im Einklang steht, dass insbesondere höhere, niedrige oder sonstige anderweitige Tätigkeiten sind, die dauerhaft ausgeübt werden sollen (vorübergehend aus dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber auch Tätigkeiten zuweisen, die anders sind, höherwertig oder niedriger zu bewerten sind, solange Sie den gleichen Lohn dafür bekommen), dann verstößt der Arbeitgeber selbst gegen den Arbeitsvertrag und kann Ihnen das nicht vorwerfen, wenn Sie davon Abstand nehmen möchten.
Es kommt also darauf an und das wäre zu prüfen. Wenn Sie allerdings aus freien Stücken die Stellenbeschreibung, die in diese Projektleitung geändert wurde, unterschrieben haben, ist es einvernehmlich erfolgt und der Rücktritt kann die oben näher dargestellten negativen Folgen haben.
Natürlich kann einvernehmlich die Stellenbeschreibung wieder geändert werden. Das müsste man gegebenenfalls beim Arbeitgeber anfragen. Ansonsten spielen wichtige Gründe eine Rolle, die Sie veranlassen können, von der Projektleitung zurückzutreten. Das sind aber so außerordentliche Gründe wie etwa Vertragsverletzungen des Arbeitgebers oder Pflichtverletzungen anderer Angestellten beziehungsweise, die auch nicht mehr durch mildere Maßnahmen als am Rücktritt getilgt werden können.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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