Rücktritt/Kündigung Einstallungsvertrag
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Da wir wider Erwarten mit den Erziehungsmethoden und den Hilfestellungen seitens unsereres Reitstalls nicht zufrieden sind und wir in dieser Atmosphäre nicht ordentlich mit dem Pferd arbeiten können würden wir gerne von unserem Einstallungsvertrag zurücktreten, da die Stallbesitzer sich nicht kooperativ zeigen.
Der Vertrag wurde am 02.02.2015 geschlossen. Beginn des Vertrages ist April 2015, in einer Nebenabrede, die verschriftlicht wurde, wurde eine Unterbringung in einer Paddockbox für die Monate Feb. und März vereinbart.
Kündigungsfrist ist als 2 Kalendermonate definiert.
Unsicherheit besteht bei uns, ob die verschriftlichte Nebenabrede bereits zu diesem Vertrag gehört, d.h. die Monate Feb. und März bereits kündbar sind oder wir 2 Mon. Kündigungsfrist für die Boxenmiete haben und dann erst der Vertrag ab April greift und wir wiederum 2 Monate Kündigungsfrist haben.
Dazu bitte ich um Ihre Stellungnahme.
Zudem würde mich interessieren, bis wann eine Kündigung eingegangen sein muss, damit der Kalendermonat greift. Also bis zum 14. des Monats wie in manchen Fällen des Arbeitsrechtes? Gibt es Möglichkeiten nach so kurzer Zeit den Stall schneller zu verlassen?
Anbei erhalten Sie eine anonymisierte Vertragsfassung.
https://www.dropbox.com/s/2gvctzyyrxzb2yw/Archiv.zip?dl=0
Mit freundlichen Grüßen und Danke für Ihre Hilfe,
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und beantworte gern Ihre Frage.
Für Ihr Problem gibt es grundsätzlich zwei Lösungsmöglichkeiten.
I. Sofortiges Vertragsende
Am ehesten kann sich in Ihrem Fall ein Rücktritt vom Vertrag gem. § 323 BGB anbieten. Das würde dazu führen, dass Sie im Prinzip sofort aus dem Vertrag entlassen würden. In der Praxis selbstverständlich dann wenn Sie Ihr Pferd anderweitig untergebracht haben. Von einer Rückforderung von bezahltem Entgelt wird (wahrscheinlich) abzusehen sein, da Sie grundsätzlich auch im Falle der Rückabwicklung bereits erbrachte Leistungen (Unterstellung des Pferds) anrechnen lassen müssten. Ich verstehe Sie auch so, dass es Ihnen primär "nur" um die Beendigung des Vertrags geht.
Ebenfalls denkbar wäre die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§ 3 des Vertrags) mit praktisch den selben Folgen.
Beides setzt aber voraus, dass ein sog. wichtiger Grund vorliegt und Sie eine bessere Leistung eingefordert haben. Ich gebe offen zu, dass ich hier meine Zweifel habe. Es ist nämlich nicht ausreichend, dass Sie nur unzufrieden sind. Vielmehr müssten weitere Gründe hinzukommen, z.B. neagtive Auswirkungen auf die Gesundheit Ihres Pferdes. Ob das tatsächlich der Fall ist und sich insbesondere auch beweisen ließe kann ich Ihrer Schilderung leider nicht entnehmen. Sollten sich noch Anhaltspunkte ergeben, können Sie mir diese gerne über das Kommentar-Feld mitteilen. Ich schätze das gern für Sie ergänzend ein.
II. "Normale" Kündigung
Grundsätzlich und unproblematisch möglich ist die fristgemäße Kündigung gem des Vertrags.
Für diese Kündigungsmöglichkeit bedarf es keines Grundes. Sie müssen nur die Schriftform wahren, das heißt die Kündigung muss unterschrieben sein. Sinnvoller weise, um den rechtzeitigen Eingang zu dokumentieren, versenden Sie die Kündigung als Übergabe-Einschreiben.
Was die Frist angeht, endet der Vertrag gem. § 2 des Vertrags 2 Monate nach Eingang der Kündigung. Das heißt, wenn Sie den Brief morgen absenden und er Freitag eingeht, ist der Vertrag 2 Kalendermonate später, am 01.05.2015 beendet.
Diese Frist gilt auch, obwohl die Laufzeit erst ab April beginnt.
Um die Frist in Gang zu setzen muss der Brief nicht(!) bis zum 14. des Monats eingehen, es genügt, wenn der Eingang vor(!!!) Beginn des jeweils folgenden Monats (z.B. vor dem 1. März) erfolgt.
Aus Sicherheitsgründen rate ich DRINGEND die Postlaufzeit großzügig zu kalkulieren.
Abschließend rate ich Ihnen
"Außerordentlich mit sofortiger Wirkung, hilfsweise ordentlich"
zu kündigen.
Achten Sie bitte darauf den wichtigen Grund anzugeben(!). Lassen Sie diesen Grund gerne von mit (Kommentarfeld) prüfen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen
Marc Nathmann
Rechtsanwalt
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