Rückkehr nach Deutschland
Fragestellung
Sehr geehrtes YourXpert-Team,
seit vielen Jahren lebe und arbeite ich bereits in Hong Kong, Asien. Nun plane ich eventuell eine permanente Rückkehr zusammen mit meiner Familie nach Deutschland.
Können Sie mir bitte mitteilen wieviel Geld, Aktien, Vermögen, Schmuck, etc. ich in diesem Fall
steuerfrei nach Deutschland einführen darf (i.e. an der Grenze sowie mit Ueberweisungen.
Schon einmal vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüssen,
Arne Gramckow
Hong Kong
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Herr Gramckow,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Ich gehe davon aus, dass Ihr bisheriges Vermögen versteuert wurde. Insofern müssen Sie dieses Vermögen im Rahmen einer Rückkehr nach Deutschland dort nicht noch einmal versteuern. Bei dem Transfer von Vermögen aus dem Ausland sollten Sie jedoch mit der deutschen Bank oder Sparkasse, bei der Sie ein Konto eröffnet haben oder eröffenen werden, die Bankregeln bzgl. des Geldwäschegesetzes beachten. Sie werden der Bank anhand geeigneter Unterlagen nachweisen müssen, dass Sie Ihr Vermögen rechtmäßig erlangt haben (die Bank muss den Vorgang so oder so den Behörden und dem Finanzamt melden). Hinsichtlich des Mitführens von Bargeld, können Sie nur ohne Anmeldung beim Zoll weniger als 10.000 Euro einführen, anderenfalls würde der Zolll das gesamte Geld beschlagnahmen, bis geklärt ist, woher das Geld stammt und ob es rechtmäßig erzielt wurde. Zudem würde das Fehlverhalten rechtlich geahndet werden. Wenn Sie 10.000 Euro und mehr aus einem Drittland in die EU einführen, müssen Sie diese Transaktion vorher beim Zoll anmelden. Das hat generell nichts mit Steuern zu tun, aber dennoch habe ich Ihnen gerne diese Antworten erteillt.
Gerne unterstütze ich Sie über eine konkrete Beauftragung, die Übertragung Ihres Vermögens durch meine Kanzlei rechtlich zu begleiten und die Nachweisführung der Herkunft und Versteuerung und die Anmeldung bei den Zollbehörden gemeinsam mit Ihnen durchzuführen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies im Rahmen dieser Ertberatung und dem von Ihnen gebotenen Preis nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Zur Zeit befinde ich mich in einer Veränderungsphase (Standort & Beruf) und ich habe mich noch nicht final entschieden. Daher benötige ich die nachfolgenden Informatioen, um eine richtige Entscheidung zu treffen.
Mein bisheriges Vermögen (knapp 2 Millionen EURO) kommt aus Ersparnissen, Verkauf von Immobilien sowie Verkauf von Aktien (alles ist steuerfrei in Hong Kong). Inwieweit muss ich dieses Vermögen bei einer Rückkehr nach Deutschland versteuern (falls ja, was ist der entsprechende Steuersatz - ich bin verheiratet, habe eine Tochter und bin zur Zeit arbeitslos). Müsste ich bei einem Hauskauf in Deutschland weitere Steuern zahlen (falls ja, welche und wieviel)?
Die Regelung von Mitführen von Bargeld ohne Anmeldung beim Zoll ist mir bekannt (ie weniger als 10.000 EURO). Wie verhält es sich allerdings beim Mitführen von Uhren, Schmuck, etc.? Schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen,
Arne Gramckow
Sehr geehrter Herr Dr. Schenk,
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Zur Zeit befinde ich mich in einer Veränderungsphase (Standort & Beruf) und ich habe mich noch nicht final entschieden. Daher benötige ich die nachfolgenden Informatioen, um eine richtige Entscheidung zu treffen.
Mein bisheriges Vermögen (knapp 2 Millionen EURO) kommt aus Ersparnissen, Verkauf von Immobilien sowie Verkauf von Aktien (alles ist steuerfrei in Hong Kong). Inwieweit muss ich dieses Vermögen bei einer Rückkehr nach Deutschland versteuern (falls ja, was ist der entsprechende Steuersatz - ich bin verheiratet, habe eine Tochter und bin zur Zeit arbeitslos). Müsste ich bei einem Hauskauf in Deutschland weitere Steuern zahlen (falls ja, welche und wieviel)?
Die Regelung von Mitführen von Bargeld ohne Anmeldung beim Zoll ist mir bekannt (ie weniger als 10.000 EURO). Wie verhält es sich allerdings beim Mitführen von Uhren, Schmuck, etc.? Schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen,
Arne Gramckow
wenn Sie in Deutschland ein Haus kaufen, dann fallen einmalig Grunderwerbsteuer (3,5 - 5% vom Kaufpreis) und jährlich Grundsteuer an. Schmuck Uhren usw. müssen Sie vorher bei der Zollbehörde anmelden, sonst nimmt man Ihnen diese Wertgegenstände ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
vielen Dank fuer Ihre Antwort zum Thema Hauskauf.
Was ist Ihr Expertenrat zu dem Punkt "...mein bisheriges Vermögen (knapp 2 Millionen EURO) kommt aus Ersparnissen, Verkauf von Immobilien sowie Verkauf von Aktien (alles ist steuerfrei in Hong Kong). Inwieweit muss ich dieses Vermögen bei einer Rückkehr nach Deutschland versteuern..."?
Schon einmal vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Gruessen,
Arne Gramckow
ich gehe davon aus, dass Ihr Vermögen in Zeiten entstanden ist, in denen Sie in Deutschland nicht steuerpflichtig waren. Da es in Deutschland keine Vermögensteuer mehr gibt, schlägt der deutsche Fiskus hier nicht mehr zu. Einkommensteuer fällt natürlich nicht an
Mit freundlichen Grüßen Dr. Rainer Schenk