Rückfrage vom Finanzamt
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich arbeite im Marketing (ltd Position) und habe eine Weiterbildung auf eigene Kosten für ca. 5500 Euro in Lausanne gemacht (1 Woche) und diese mit Reisekosten in der Steuererklärung angesetzt.
(Thema : Digitalisierung).
Jetzt kommt folgende Nachfrage
"Bitte reichen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung ein, aus der die berufliche Veranlassung hervorgeht. Aus dieser muss ebenfalls hervorgehen, ob der AG Kosten erstattet hat. Außerdem bitte ich Sie zu erläutern,,um was für eine Fortbildung es sich genau handelt."
2 Fragen
Der AG weiß nichts von der Fortbildung- was soll ich antworten?
Darf ich solche Fortbildungen ( der Plan ist, dass ich mich in Digitalisierung fortbilde, um mich eventuell mal selbstständig zu machen, aber auch um auf dem Laufenden zu bleiben) nicht ansetzen?
Vielen Dank
Ulrike Lukas
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs, 1 Satz1 EStG). Es ist nicht notwendig, dass diese Aufwendungen in Zusammenhang mit Ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis stehen, vielmehr kann auch die Erhaltung oder Erweiterung Ihrer Qualifikation oder der Erwerb einer zusätzlichen Qualifikation zu den Werbungskosten gehören. Wichtig ist allerdings, dass die Qualifikation für eine nichtselbständige Tätigkeit gedacht ist, sonst wäre gegebenenfalls ein Ansatz als vorweggenommene Betriebsausgaben bei selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb richtig.
Wenn Sie die Fortbildung ohne Beteiligung und Wissen Ihres Arbeitsgebers besucht haben, ist dies völlig unschädlich. Gegebenenfalls kann es auch ih Ihrem Interesse gelegen haben, dies ohne Kenntnis Ihres jetztigen Arbeitgebers zu tun, da Sie eventuell die Fortbildung besucht haben, um sich auf einen Stellenwechsel vorzubereiten.
Somit kann das Finanzamt die Anerkennung nicht von einer Arbeitgeberbescheinigung abhängig machen.
Die Erläuterung zu Art und Inhalt der Fortbildung kann das Finanzamt jedoch bei Ihnen erfragen, Sie sind gemäß § 90 Abs. 1 AO zur Auskunft verpflichtet. Üblicherweise sollte dem Finanzamt ein Programmheft o.ä. reichen. Gegebenenfalls sollten Sie zusätzlich erläutern, warum Sie diese Fortbildung besucht haben, wenn dies nicht in direktem fachlichen Zusammenhang mit Ihrer derzeitigen Tätigkeit steht. Wenn Sie beispielsweise eine berufliche Veränderung anstreben, kann dies eine gute Begründung sein. Ebenso kann Networking, Kontaktpflege oder ähnliches zu den Gründen gehören.
Die Nachfrage des Finanzamtes ergeht vermutlich aufgrund der Höhe der Kosten, dies ist jedoch kein Grund, die Anerkennung zu versagen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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