Rückforderung Schenkung
Fragestellung
Hallo,
ich habe von meinem Opa dieses Frühjahr ein Aktienpaket geschenkt bekommen und mittels Depotübertrag bekommen, es ist also auf mein Depot übertragen worden, ohne irgendwelchen Nebenabsprachen oder Verträgen. Die Aktien waren damals EUR 60.000,- wert und jetzt ca. EUR 70.000,-. Meine Freundin war dabei Zeugin wie er es mir als Geschenk versprach. Nun will er diese Zurückfordern und sagt er habe mir diese lediglich als treuhändische Funktion überlassen, was völlig absurd ist. Er hat mir mit einem Anwalt gedroht.
Nun würde ich gerne wissen wie die Chancen sind dass ich die Aktien behalten kann, denn es war ein Geschenk und ich will es auf gar keinen Fall wieder zurückgeben. Ist es überhaupt möglich, dass er das wieder einklagen kann indem er die Schenkung legnet bzw. sagt er hätte Sie mir nur als treuhänderischer Funktion überlassen? Hätten wir nicht dann einen Vertrag benötigt der Treuhändervertrag z.B.?
Bitte erläutern Sie Ihre Antwort mit allen relevanten Paragrafen (auch wo der Text zu finden ist, z.B. BGB), damit ich mir im Nachhinein selbst ein Bild machen kann und dies nachlese.
Freundliche Grüße
J.W.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Die Regelung zu einer Schenkung findet sich in §§ 516 ff BGB. Nach Ihren Angaben liegt hier eine Schenkung durch eine unentgeltliche Zuwendung vor.
2. Zwar muss der Schenkungsvertrag nach § 518 BGB notariell beurkundet werden. Dieses Formerfordernis entfällt, wenn die Schenkung vollzogen ist. Somit liegt hier ein wirksamer Schenkungsvertrag vor.
3. Ihr Großvater kann die Schenkung nach § 528 BGB nur zurückfordern, wenn er nachweislich verarmt ist oder nach § 530 BGB die Schenkung wegen groben Undank widerrufen. Letzteres wäre z.B. der Fall eine vorsätzliche Körperverletzung oder Bedrohung des Schenkers. D.h. die Verfehlung muss von der Schwere her eine strafrechtliche Komponente haben.
4. Liegen weder Verarmung noch grober Undank vor, besteht aus meiner Sicht für Ihren Großvater keine Möglichkeit das verschenkte Depot zurückzuerhalten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße
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