RSU /USA Steuererklärung
Fragestellung
Guten Tag,
folgender Umstand:
Kontext:
Meine Frau und ich werden gemeinsam veranlagt. Sie ist in D angestellt bei einer Firma mit amerikanischem Stammsitz. Als Teil der Bezahlung sind letztes Jahr auch RSU in USA fällig geworden.
Sie hat letztes Jahr nur von Okt-Dez gearbeitet und im Mai die RSU ausbezahlt bekommen. D.h. bei der Transaction wurden entsprechend Steuern direkt mit RSUs bezahlt, und der entsprechende Netto-Betrag dann in D ausgezahlt als Teil der Gehaltsabrechnung (siehe jpg).
Zur Info: W8-Ben war zu diesem Zeitpunkt nicht ausgefüllt.
Die Transaction wurde besteuert wie folgt: Federal tax: 0.2223% und State1-Tax: 47.0000%. Dies erscheint zuerst einmal sehr hoch. Warum nicht zumindest 42%, was auch beim Jahreseinkommen meiner Frau in diesem Jahr schon viel zu hoch gewesen wäre?
Diese Steuer wurde entsprechend der monatlichen Gehaltsabrechnung im Lohnzettel aufgeführt als "Einbehalt RSU/USA", aber nicht als Lohnsteuer.
Nun zur eigentlichen Problematik: In der Jahreslohnabrechnung (sowohl vom Arbeitgeber als auch beim Abruf bei Elster) taucht die abegführte Steuer "Einbehalt RSU/USA" nicht auf, aber sehr wohl der komplette Bruttolohn als Steuerbrutto (Gesamtbrutto + Gesamtwert der RSUs zum Zeitpunkt der Veräußerung). Dies ist auch beim Abruf übre ELSTER so.
In der Konsequenz würden wir nun auf die RSUs zwei Mal Lohnsteuer bezahlen. 47% in den USA + der maximal GR.steuersatz in D als Teil der gemeinsamen Veranlagung?
Meine Frage sit nun wie folgt: Wo liegt hier der Fehler, wo muss ich die gezahlte Steuer in der deutschen Steuererklärung aufführen, oder muss ich ggf. in den USA ein Steuererklärung zum "Zurückholen der 47%" machen? Bzw. was ist in Ihren Augen zu tun?
Vielen Dank,
AR
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
da es sich bei dem Wert der RSU um Arbeitslohn handelt, ist für die Beurteilung der Steuerpflicht darauf abzustellen, in welchem Staat die Tätigkeit für diesen Arbeitslohn erfolgt ist. Ich nehme an, der RSU wurde im Hinblick auf die Vergangenheit gewährt. Wenn diese Tätigkeit ausschließlich in Deutschland erfolgt ist, haben die USA insofern kein Recht auf Besteuerung der RSU (vgl. Artikel 15 Absätze 1 und 2 DBA USA).
Somit müssen Sie in den USA die Erstattung der durch den Arbeitgeber abgeführten Steuer beantragen. Dazu muss Ihnen der Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Versteuerung in den USA ausstellen.
Deutschland wird zu Recht den Vorteil aus dem RSU als Arbeitslohn mit deutscher Einkommensteuer belasten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Falls weitere Rückfragen bestehen, können Sie sich gerne per Kommentarfunktion an mich wenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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wäre es möglich, dass Sie die Frist bis morgen Vormittag verlängern?
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Vielen Dank. Könnten Sie bitte noch etwas detaillierter erläutern, wo und wie ich genau in den USA den Betrag zurück fordern soll und wie ein solches Bestätigungsschreiben auszusehen hat.
Besten Dank
ich bitte um Antwort.
Vielen Dank
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Ich melde mich bis morgen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
das Bestätigungsschreiben oder die Bescheinigung muss die Anteile, die Teil der RSU sind aufführen. Weiterhin sollte dort nachvollziehbar dargestellt sein:
- wie der Gesamtwert bzw. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ermittelt worden ist
- wie hoch die einbehaltene Steuer ist
- wann die Transaktion passiert ist
- ggf. unter welcher Steuernummer oder ähnlichem die Steuer gezahlt worden ist.
Es sollte bestätigt werden, dass der zuvor genannte Steuerbetrag an die Steuerbehörden in den USA entrichtet worden ist.
Mit dieser Bescheinigung müssen Sie in den USA die Erstattung beantragen. Auf dieser Seite finden sich nützliche Informationen für die Erklärung in den USA (u.a. Formulare für Nonresidents Filing in den USA): https://www.usa.gov/file-taxes#item-35382
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff