Review des von mir erstellten Schreibens an meine Vermieterin
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihr Angebot, das Schreiben an meine Vermieterin zu erstellen. Ich habe dieses nicht angenommen, weil ich doch erst einmal noch nicht über einen Anwalt mit meiner Vermieterin kommunizieren möchte.
Zwischenzeitlich habe ich ein eigenes Schreiben (etwas mehr als eine Seite, es handelt sich um ein Open Office Dokument) erstellt, das ich als Anlage zur Durchsicht mitsende (bevor ich es an meine Vermieterin sende). Mich würde interessieren, ob ich hinsichtlich der Formulierungen rechtskonform geblieben bin, und wie ich einen rechtssicheren Nachweis von Vermieterseite erhalte, falls mein Angebot durch die Vermieterin akzeptiert wird.
Ferner würde mich natürlich interessieren, ob Sie mir doch raten, besser gleich einen Anwalt mit dem Schreiben zu beauftragen bzw. ob mein Schreiben die später möglicherweise notwendige Arbeit eines Anwaltes erschweren könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schmidt
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Schreiben ist so in Ordnung. Mich irritiert lediglich, dass laut dem Schreiben drei Nettokaltmieten nur im oberen Drittel der Angebote liegen soll. Ist die Nettokaltmiete so niedrig? Auch würde ich empfehlen, mit einem niedrigeren Gebot in die Verhandlung einzusteigen. Höher können Sie immer noch gehen, herunter wird es eher schwierig.
Das Schreiben erschwert nicht die Arbeit eines später eventuell notwendigen Anwalts, jedoch empfehle ich, das Schreiben um eine Frist zu ergänzen, d.h. dass Sie schreiben, dass Sie sich nur z.B. 14 Tage an das Angebot gebunden fühlen. Dadurch wird die Gegenseite etwas unter Druck gefühlt und der Anwalt ist dann später absolut frei.
Auch ist es grundsätzlich eine gute Idee, erstmal ohne Anwalt zu verhandeln. Dadurch werden die Fronten nicht so verhärtet.
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Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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