Rentenzusatzversicherung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine Rentenzusatzversicherung (siehe beigefügten Nachtrag zum Versicherungsschein) bei den Sonderausgaben der Einkommensteuererklärung 2013 als eigene kapitalgedeckte Rentenversicherung (Rürup-Rente) geltend gemacht. Dies wurde vom Finanzamt nicht anerkannt (siehe gelb markierte Stellen im Steuerbescheid).
1. Kann ich meinen Vertrag absetzen und wenn ja, unter welcher Rubrik.
2. Ist dies auch rückwirkend für die vergangenen Jahre (seit Vertragsbeginn) möglich?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Entsprechend Ihrer anhängenden Versicherungsunterlagen ist ersichtlich, dass Ihr Vertrag nicht zu den steuerlich begünstigten Verträgen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2b in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 gehört. Hier sind nur die Beiträge zugunsten eines Vertrags steuerlich abzugsfähig, wenn der Anbieter nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist und die sonstigen Anforderungen erfüllt sind.
Das war eher die fachliche Erläuterung.
Es geht eben nicht, da Ihr Vertrag offensichtlich kein "Rürup" Vertrag (=Basisrente) ist. Wenn es so wäre, müsste und könnte die WWK eine entsprechende Bescheinigung ausstellen bzw. die Daten werden automatisch ans Finanzamt übermittelt.
Ihre fondgebundene Rentenversicherung wirkt sich eben nach jetzigen Gesetzesstand nicht steuerlich mindernd aus. Da es hier anhängige Verfahren gibt, sind die entsprechenden Vorläufigkeitsvermerke im Steuerbescheid vorgesehen. Sollte es also zu Ihren Gunsten Änderungen geben, erfolgt ohne Ihr zutun eine Anpassung des jetzt festgesetzten Bescheides.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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