Rentenberechnung
Fragestellung
Wie wird der Altersentlastngsbetrag berechnet und seit wann
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
der Altersentlastungsbetrag ist im § 24a des Einkommensteuergesetzes geregelt. In seiner heutigen Form wurde er mit dem Alterseinkünftegesetz vom 9. Juli 2004 verkündet und trat zum 1. Januar 2005 in Kraft.
Für die Beechnung wird zunächst der Arbeitslohn mit der positiven Summe der anderen Einkünfte (z.B. Vermietung und Verpachtung, Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) summiert, jedoch ohne Versorgungsbezüge und Renten, also ohne die typischen Alterseinkünfte. Wenn die sonstigen Einkünfte negativ sind, bleiben sie außer Betracht. Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden etc.), die der Kapitalertragsteuer unterliegen, werden nicht mit einbezogen.
Der Altersentlatungsbetrag ist dann ein Prozentsatz dieser Summe, wobei es einen Höchstbetrag gibt. Prozentsatz und Höchstbetrag sind in einer Tabelle im § 24a EStG geregelt. Der Altersentlastungsbetrag wird jährlich verringert, 2018 beträgt er 19,2 % oder höchstens 912 €, bis 2040 wird er auf 0 € abgeschmolzen.
Gewährt wird er jedem Steuerpflichtigen ab dem 65. Lebensjahr, erstmalig im nächsten Kalenderjahr. Bei Ehegatten wird der Entlastungsbetrag für jeden Ehegatten einzeln gewährt und berechnet.Zur Kenntnis noch einmal die Tabelle:
Jahr | %-Satz | Höchstbetrag € |
2005 |
40,0 |
1 900 |
2006 |
38,4 |
1 824 |
2007 |
36,8 |
1 748 |
2008 |
35,2 |
1 672 |
2009 |
33,6 |
1 596 |
2010 |
32,0 |
1 520 |
2011 |
30,4 |
1 444 |
2012 |
28,8 |
1 368 |
2013 |
27,2 |
1 292 |
2014 |
25,6 |
1 216 |
2015 |
24,0 |
1 140 |
2016 |
22,4 |
1 064 |
2017 |
20,8 |
988 |
2018 |
19,2 |
912 |
2019 |
17,6 |
836 |
2020 |
16,0 |
760 |
2021 |
15,2 |
722 |
2022 |
14,4 |
684 |
2023 |
13,6 |
646 |
2024 |
12,8 |
608 |
2025 |
12,0 |
570 |
2026 |
11,2 |
532 |
2027 |
10,4 |
494 |
2028 |
9,6 |
456 |
2029 |
8,8 |
418 |
2030 |
8,0 |
380 |
2031 |
7,2 |
342 |
2032 |
6,4 |
304 |
2033 |
5,6 |
266 |
2034 |
4,8 |
228 |
2035 |
4,0 |
190 |
2036 |
3,2 |
152 |
2037 |
2,4 |
114 |
2038 |
1,6 |
76 |
2039 |
0,8 |
38 |
2040 |
0,0 |
0 |
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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H. K., Bad Honnef
Antwort des Experten: Vielen Dank!