Rente aus Belgien
Beantwortet von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M. in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo
hätte eine Frage mein Lebensgefährte mit ihm lebe ich 30Jahre zusammen erhält eine Rente aus Belgien er war bei der belgischen Luftwaffe tätig diese wird auch dort versteuert und soll sie jetzt hier auch nochmal versteuern werden vielmehr er hat Bescheid bekommen das er 300Euro zahlen soll ist das richtig.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüssen
Elsbeth Simon
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Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrte Frau Simon,
ich beantworte Ihr Anliegen aufgrund Ihrer Angaben folgendermaßen:
Ich gehe davon aus, dass Ihr Lebensgefährte die belgische Staatsbürgerschaft besitzt und in D wohnt und in Belgien stationiert gewesen ist.
Nach dem Art. 19 des Doppelbesteuerungsabkommen (DPA) zwischen Deutschland und Belgien werden Renten und Ruhegehälter in dem Staat, der diese REnten auszahlt besteuert. Dies wäre im vorliegenden Fall Belgien.
Etwas anderes ergibt sich, wenn Ihr Lebensgefährte nicht belgischer Staatsangehöriger wäre.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/kfw.cgi?templateID=document&chosenIndex=0421&xid=143778,20&chosenIndex=0421
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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vielen Dank für die Antwort aber eins verstehe ich trotzdem nicht mein Lebensgefährte hat die belgische Staatsbürgerschaft war in Deutschland stationiert die Rente wird in Belgien versteuert und weshalb muss er hier nochmal Steuer darauf zahlen ?
Mit freundlichen Grüssen
Elsbeth Simon
Es besteht die Besteuerungshoheit des gesamten Einkommens des Wohnsitzstaates und daneben kann ein weiteres Besteuerungsrecht des Staates bestehen, der das Einkommen (Rente) zahlt.
Um solche Doppelbesteuerungen zu vermeiden, gibt es zwischenstaatliche Abkommen, nämlich sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Zwischen Deutschland und Belgien gibt es solch ein DBA. Renten und Ruhestandsgehälter sind in Art. 19 geregelt, vgl. die erste Antwort.
Die Besteuerung der belgischen Rente auch durch deutschen Fiskus liegt an der Stationierung in Deutschland. Dies steht in Art. 19 Abs.2 DBA.
Sie sollten sich an das Finanzamt in Deutschland wenden und zunächst auf Art. 19 DBA hinweisen und nachhaken, wieso die belgische Rente in Belgien und Deutschland besteuert wird.
Leider kann ich IHnen wegen Art, 19 Abs.2 DBA nicht allzug große Hoffnung machen, dass die Doppelbesteuerung unrechtmäßig wäre,( aufgrund der Stationierung in Deutschland).
Mit freundlichen Grüßen