Renovierungskosten nach einer Wohnungsschenkung vor Vermietungsbeginn
Fragestellung
Ich habe die Eigentumswohnung meiner Mutter geerbt und werde u.a. diese schenkungssteuerpflichtig an meinen Sohn verschenken. Er wird die Wohnung, die zur Zeit leer steht, renovieren und dann vermieten. Der momentane Wert der Wohnung beträgt ca. 130 TEUR.
Die Wohnung hat einen mittleren Standard, aber sie ist 56 Jahre alt. Es wird keine Luxusrenovierung geben, keine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten, trotzdem gibt es in allen Kernbereichen viel Arbeit und das ist nicht billig.
Ziel ist die sofortige Abzugsfähigkeit der Renovierungskosten für meinen Sohn. Ich habe von einer Begrenzung auf 15% des Gebäudewertes zeitnah zu einem Anschaffungsvorgang gelesen. Hier gehe ich davon aus, dass dies unseren "Schenkungsfall" aber nicht betrifft, die Wohnung wurde einst von meiner Mutter neu angeschafft. ist dies richtig?
Weiter habe ich von einer möglichen schädlichen Qualifizierung als Herstellkosten gelesen, wenn zeitnah fast alle Kernbereiche angegriffen werden. Was ist hier zu befürchten? Sollten wir daher Arbeiten zurückstellen bzw. sollten wir uns beim Umfang (welcher) Arbeiten zurück halten?
Folgendes ist im Detail geplant:
1. Komplette Erneuerung des Bades, aber ohne Einbau neuer Features, Kosten ca. 12 TEUR.
2. Komplette Erneuerung der Elektrik (neue dreiadrige Leitungen, bessere Absicherung, Antennensteckdosen in drei statt bisher einem Raum), Kosten ca. 7 TEUR.
3. Komplette Erneuerung der bestehenden Fenster ohne Vergrößerung, aber mit besserer Isolierung, Kosten ca. 7 TEUR.
4. Komplette Erneuerung der bisherigen Fußböden (Billigparkett/Teppichboden/Badfliesen) auf wasserfestes Laminat/Echtholzparkett/neue Badfliesen), Kosten ca. 5 TEUR.
5. Erneuerung einiger herunter gekommener Heizkörper und defekter Warmwasserboiler, Kosten ca. 2,5 TEUR.
6. Malerarbeiten, Kosten ca. 1,5 TEUR.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater FBf.IStR Marc Ehlers
Gemäß Anlage
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