Renovierung nach Küchenübernahme durch Mieter
Fragestellung
Sachverhalt:
Guten Tag,
> bei Einzug im Mai 2012 haben wir die Küche vom Vormieter, der gleichzeitig auch Vermieter und Eigentümer des Hauses ist, übernommen. Der Vermieter hat ca. 11 Jahre zuvor selbst im Haus mit seiner Familie gelebt und die Küche auch bei seinem Einzug vor 11 Jahren einbauen lassen.
Nun sind wir am 03.10.15 wieder ausgezogen und haben die Küche ausgebaut. Hinter den Wänden sieht es aber nun erwartungsgemäß renovierungsbedürftig aus (z.T. schwarzer Schimmel und klebende Spinnweben an den Tapeten). Da wir ja bei Einzug im Mai 2012 den Zustand hinter den Küchenwänden nicht prüfen bzw. sichten konnten, hier nun meine Frage:
Muss ich die Rückwände nun bei Auszug renovieren (herstellen des ursprünglichen Zustandes) bzw. handelt es sich um Schönheitsreparaturen (bspw. bei Schimmel) ? Ich habe ansonsten das Haus renoviert übernommen. Das Haus ist darüberhinaus denkmalgeschützt und die Küchenrenovierung bedarf einer speziellen Latexfarbe.
> Grüsse
> F. R.
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Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich beantworte Ihre Frage aufgrund Ihrer Abgaben folgendermaßen:
Muss ich die Rückwände nun bei Auszug renovieren (herstellen des ursprünglichen Zustandes) bzw. handelt es sich um Schönheitsreparaturen (bspw. bei Schimmel) ?
Leider ja.
Vom Mieter übernommene Gegenstände, z.B. die gegenständliche Einbauküche unterliegen der Räumungspflicht des Mieters.
Das damit verbundene Risiko, anlässlich des Rückbaus verdeckte Schäden vorzufinden und beseitigen zu müssen, die durch die Einbauküche entstanden sind, trägt der Mieter und nicht der Vermieter. Die Übernahme der Einrichtung ist mit der Schuldübernahme verbunden, dass der Mieter den Rückbau so zu erfüllen hat, wie derjenige, der den Einbau vorgenommen hat. vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, GE 2009,842; Oberlandesgericht Köln, ZMR 1998, 699, Schmitt-Futterer, § 546 Rn 39.
Durch die Übernahme der Einbauküche haben Sie alle Rechte und Pflichten übernommen, somit auch die Schuldübernahme alle Schäden beim Rückbau an der Mietsache zu beseitigen. Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn Sie im Mietvertrag individuell vereinabrt haben, dass im Falle eines Rückbau der übernommenen Küche, der Vermieter die dahinter liegende Rückwand renoviert.
Es tut mit leid Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
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