Renovierung der Mietwohnung bei Auszug
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine Wohnung in Berlin (Pertersburger Straße 39) nach ca. 7 Jahren zurück an meinen Vermieter übergeben. Vor dem Auszug habe ich alle Wände sachgemäß weiß gestrichen. Da jedoch momentan ein Dachgeschossausbau im Wohnhaus stattfindet und meine Wohnung im obersten Geschoss liegt, sind zahlreiche Beschädigungen (Löcher und Schimmel) an der Decke, die ich nicht beseitigt habe. Dies wurde vom Vermieter auch so akzeptiert.
Jedoch war der Vermieter mit der Übergabe nicht einverstanden, da sich Tapeten an einigen Stellen leicht lösen und die Türen nicht überstrichen wurden. Die Wohnung wurde von mir jedoch auch in diesem Zustand unrenoviert übernommen und wir haben mit der Vormieterin eine vereinbart, dass wir die Renovierung übernehmen und dafür 2 Wochen vorher einziehen können. Eine Besichtung der Hausverwaltung nach den Renovierungsarbeiten (wie im Übergabeprotokoll beschrieben) hat jedoch nicht stattgefunden.
Im Anhang finden Sie den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll (von 2013). Könnten Sie bitte überprüfen ob ich überhaupt zur Renovierung verpflichtet bin? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
Im Voraus vielen Dank.
Beste Grüße
Fabian Franz
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mir würde es heute noch bis 22 Uhr passen oder ab morgen (02.01.2020) zwischen 12 Uhr und 20 Uhr.
Beste Grüße
Fabian Franz
Grüße
Fabian Franz
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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