Remote für ein Unternehmen in den USA arbeiten - Wie erfolgt die Steuerabführung
Fragestellung
Hallo Herr Rechid,
mein Name ist A.K., ich bin 25 Jahre alt und arbeite als UX Designer in einem Softwareunternehmen in München. Mein Arbeitsvertrag läuft zum 28.02 aus, da ich mit den Unternehmen zusammen gekündigt habe. Nun habe ich eine Remote Arbeitsstelle von einem Unternehmen in Texas, USA erhalten, weshalb ich viele Fragen habe. Ebenso arbeite ich nebenberuflich (Nebengewerbe) als Freelancer.
Meine Frage wäre, ob ich Vollzeit für ein Unternehmen in den USA (Texas) Remote arbeiten kann ohne dass das Unternehmen einen Standort in Deutschland hat. Wenn ja, wie würde der Prozess hierfür aussehen bzw. wie würde ich das in Bezug zu der Steuerabführung handhaben?
Falls ein normales Arbeitsverhältnis nicht zustande kommen kann, müsste ich hierfür selbständig werden und als Freiberufler arbeiten?
Ich bedanke mich schon für Ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen,
A.K.
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Antwort von Steuerberater Salar Rechid
Sehr geehrter Ratsuchende,
gerne komme ich zurück auf Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte.
In Ihrem Fall erzielen Sie aus deutscher Steuerperspektive Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, selbst wenn Sie remote für einen Arbeitgeber aus Texas arbeiten werden. Maßgebliches Kriterium ist, dass Sie weisungsgebunden sein werden und trotz der remote-Arbeit in die Organisation des Arbeitgebers eingegliedert werden. Ich gehe davon aus, dass Ihr Gehalt von einer US-Zahlstelle von den USA zu Ihnen nach Deutschland fließt bzw. keine Betriebsstätte in Deutschland Ihr Gehalt zahlen wird.
Die Besteuerung dieser Einkünfte wird vom Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA abhängen. Da Sie angeben, dass Sie Ihre Arbeit gänzlich in Deutschland ausüben werden und ich annehme, dass Sie in den USA keinen Wohnsitz haben werden, sondern nur in Deutschland, so weist das Abkommen das Besteuerungsrecht aufgrund der sog. 183-Tage Regelung nur Deutschland zu. Mit anderen Worten: Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland ist auch nur dort steuerpflichtig, solange der Aufenthalt im Ausland weniger als 183 Tage im Jahr umfasst. Das heißt, dass die USA Ihre Einkünfte laut dem Abkommen nicht besteuern darf.
Damit Sie sich auf das Abkommen berufen können, wird Ihr Arbeitgeber aus Texas mit Sicherheit von Ihnen ein ausgefülltes W8 BEN Formular einfordern. Dieses Formular dient gegenüber dem Internal Revenue Code als Dokumentation Ihrer Person und soll sicherstellen, dass Sie in der Tat abkommensberechtigt sind.
Die Frage der Altersvorsorge und der Versicherungen ist eine rein US-amerikanische Frage, die nichts mit dem Steuerrecht zu tun hat. Nach meinem Wissen stehen jedoch grds. auch den non resident A.ens diese Vorzüge zu.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit einen Überblick geben konnte.
Mit den besten Grüßen
Salar Rechid, LL.M
Steuerberater
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