Reklamation bei Küchenstudio wegen nicht korrekter Aufstellung der Küche
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrter RA,
Kann ich den Brief so schreiben oder wie wirkt er noch "stärker", da sich das Küchenstudio wehrt, meine Kosten anzuerkennen (ich hatte kurzerhand den Monteur direkt beauftragt, die Küche zu verschieben, jetzt geht es um fast 1.000€ an Kosten, die mir der Monteur in Rechnung stellen will, weil er sie vom Küchenstudio nicht bekomt).
Was muss ich noch beachten?
Vielen Dank
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Sehr geehrte Damen und Herren
die linke Küchenzeile in meiner Küche wurde ursprünglich falsch montiert, nämlich um 5 cm zu weit rechts. Dadurch entstand eine 5 cm Kante zum Treppenhaus und der Platz zwischen den beiden Küchenzeilen wurde kleiner:
1. Der Abstand der beiden Küchenzeilen im finalen – auch von mir freigegebenen Plan von 957 cm betrug fälschlicherweise nur 952 cm – jetzt nach der Korrektur wurde der korrekte Wert von 957 cm erreicht.
2. Das ursprünglich vorgesehene Brüstungsgeländer hinter der linken Küchenzeile hatten Sie als Grund angeführt, warum die Küche 5 cm in den Raum gerückt wurde. Dies ist nicht korrekt, da zum einen das Treppengeländer diesen Platz nicht benötigt hätte, zum anderen gar nicht montiert wurde, wie ich Ihnen vorab mitgeteilt hatte. Auch in ihrem finalen Plan war das Brüstungsgeländer nicht eingezeichnet.
3. Alleine optisch war es komplett klar, dass die vertikale Wand aus dem Treppenhaus durch die Rückwand der Küchenzeile hätte fortgesetzt werden müssen. Eine 5 cm breiter „Totraum“ macht hier überhaupt keinen Sinn und hätte vorsorglich abgeklärt werden müssen.
4. Weder der Architekt Herr Landfried noch ich hatten den Monteuren Anweisung gegeben, die unschöne Kante von 5 cm auszubilden – auf Kosten des wertvollen Platzes in der Küche.
Wie Sie wissen, sind nun durch die Beauftragung der Montagefirma erheblich Kosten entstanden, um deren Übernahme ich Sie hiermit bitte.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Sie müssen Ihren Brief an den Monteur richten, da Sie mit diesem einen Vertrag geschlossen haben.
Der korrekte Weg wäre es gewesen, eine Mängelrüge beim Küchenstudio zu erheben und Nachbesserung zu fordern.
Inhaltlich ist es erst mal in Ordnung, bis natürlich auf den letzten Absatz.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
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Sie haben einen Vertrag mit dem Monteur geschlossen, wenn Sie mit ihm über einen Preis und die Leistung einig waren. Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Sie teilen ja auch mit, dass es ein selbstständiger Handwerker ist. Etwas anderes würde nur gelten, wenn er beim Küchenstudio angestellt wäre. Das scheint mir nach Ihren Angaben nicht der Fall zu sein.
Letztlich muss der Monteur die Beauftragung beweisen, wenn er sein Geld haben will.
Schriftlich scheint ja nur etwas zwischen Ihnen und dem Küchenstudio vereinbart zu sein.
Es bleibt daher beim bisher geschriebenen.
Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin