Reisekosten steuerfrei bei Auslandstätigkeit
Beantwortet von Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rainer Krieger in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
ich bin beruflich des öffteren ca. 6-10 Monate am gleichen Ort im Ausland beschäftigt.
Diese Tätigkeit wird jedoch ca. alle 6 Wochen durch eine Heimreise von ca. 10 Tagen unterbrochen.
Zum Teil kommt es auch durch die oben genannte Dauer zur Steuerbefreiung in Deutschland.
Jetzt ist die Frage wie sieht das mit den Pauschalen aus, mein Arbeitgeber erstattet mir über den vollen Zeitraum die Verpflegungs- und Übernachtungspauschale steuerfrei.
Ist das richtig oder müsste diese nach 3 Monaten ,bis zur Steuerfreiheit, versteuert werden, bzw. muss ich sie nachträglich versteuern?
Der Betrag der im Lohnsteuerbescheid unter Zeile 20. angegeben ist sollte doch eigentlich nur für die Zeit sein in der ich in deutschland Steuerpflichtig war, oder wie verhält sich das?
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Antwort von Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rainer Krieger
Sehr geehrter Ratsuchende,
die Frage, ob Ihnen Ihr AG steuerfreie Reisekosten und damit die entsprechenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand erstatten kann, richtet sich danach, ob noch einer Dienstreise ausgegangen werden kann. Dies ist der Fall wenn Sie im Kalenderjahr an mind. 46 Tagen in der Firma in Deutschland waren. Dann ist dies Ihre regelmäßige Arbeitsstätte. Eine weitere regelmäßige Arbeitsstätte können Sie nicht haben, nach gefestigter Rechtsprechung kann ein Arbeitnehmer nur eine Betriebsstätte haben.
Werden Sie nun außerhalb dieser Betriebstätte tätig, kann der AG Ihnen die Verpflegungspauschbeträge steuerfrei bezahlen. Ob Ihr normaler Arbeitslohn steuerpflichtig oder auf Grund eines DBA steuerfrei ist, spielt dabei keine Rolle.
Die Handhabung durch Ihren AG ist richtig, vorausgesetzt er wendet die richtigen Pauschbeträge an.
Freundliche Grüße Rainer Krieger
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