Reha Sport Streitwert
Beantwortet in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich nehme seit 2011 am Reha Sport teil. Dieser ist ärztlich verordnet. Ich gehe 2 x in der Woche zum Reha Sport und pro Anwendung werden 6,50 EUR in Rechnung gestellt. Meine private Krankenversicherung hat immer nach einem hin und her die Kosten übernommen. Nun habe ich eine Rechnung für das Jahr 2017 über 159,25 EUR erhalten und einen neue Reha Schein (Verordnung). Im Jahr 2018 beabsichtige ich 2 x wöchentlich teil zu nehmen und da die Krankenversicherung stets bockt möchte ich neben diesen 159,25 EUR auch feststellen lassen, dass die DKV die ausgestellte Verordnung und auch die vollständige Teilnahme für das Jahr 2018 zu übernehmen hat. Ich habe auch meine Rechtsschutzversicherung angeschrieben, welche abgelehnt hat, da eine Streitwertgrenze in Höhe von 750 EUR im Vertrag festgelegt ist. Meine Frage lautet nun, wie der Streitwert berechnet werden kann und zwar so, dass die 750 EUR überschritten werden und die Rechtsschutzversicherung die Angelegenheit übernehmen muss.
Ich wäre für Ihre Einschätzung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
O. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort des Experten
Sehr geehrter Herr R.,
grds. sind Rechtsschutzversicherungen nicht am Streitwert ausgerichtet, sondern haben teilweise Selbstbeteiligungen, die natürlich stets nur im Fall einer Niederlage für den Versicherungsnehmer relevant werden. Insofern sollte man den Vertrag noch einmal genau studieren.
Zu der Sache selber ist zu sagen, dass sich nach § 3 ff. ZPO der Streitwert an sich nach der konkret verlangten Summe bestimmt.
159,25 EUR sind hier also zum einen anzunehmen. Für einen Feststellungsantrag sehe ich hier an sich kein gesondertes Rechtsschutzbedürfnis, da die Kasse nach Verurteilung die Beträge zukünftig zahlen wird und die Rechtmäßigkeit ihres Verlanges bereits inzident im Leistungsantrag festgestellt wird. Wenn man aber die Rechtmäßigkeit des Feststellungsantrages mit BGH, Urteil vom 8.2.06, IV ZR 131/05 bejahen würde, könnte man die Summe fiktiv hochrechnen auf die Monate / Jahrem in denen die Leistung perspektivisch noch zu erbringen sein wird.
Sollte die Kasse die Zahlung zu Unrecht verweigern, wird sie aber so oder so alle Kosten des Verfahrens tragen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
Sie haben eine Frage im Bereich Zivilrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
es ist mir bewusst, dass Rechtschutzversicherungen gerne mit Selbstbeteiligung arbeiten, aber in diesem Falle ist es keine Selbstbeteiligung, sondern eine Mindestgrenze in Höhe von 750 € als Streitwert.
Ich bitte daher noch um ergänzende Informationen, wie ich diesen Wert erreichen, beziehungsweise überschreiten.
O. R. via iPhone
wie bereits geschildert kann man nur zu argumentieren versuchen, dass mit BGH, Urteil vom 8.2.06, IV ZR 131/05 ein Feststellungsurteil möglich ist. Dann könnte man die fiktiven absehbaren Jahre und Summen addieren, in denen die Maßnahmen prognostisch noch statt finden werden.
UU vereinbaren Sie mit einem Kollegen vor Ort eine kostenlose anwaltliche Deckungsanfrage bei der Versicherung und im Erfolgsfall die Übernahme des Mandates. Die meisten Kollegen bieten dies als kostenlosen Service an.
MfG
D. Saeger
- RA -