Rechtsgültigkeit von Gestattungsverträgen
Fragestellung
Ist ein privat, nicht notariell abgeschlossener Gestattungsvertrag - im konkreten Fall über ein Holzlagerrecht auf meinem Waldgrundstück - auch für meinen Rechtsnachfolger bindend z.B. für meinen Erben oder den neuen Eigentümer bei Verkauf des Grundstücks? Der Vertrag enthält keinen Hinweis auf die Laufzeit. Ich bin der Gestattungsgeber.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne komme ich auf die Anfrage zurück.
Der private Gestattungsvertrag wirkt rein schuldrechtlich zwischen Ihnen und dem Vertragspartner.
Ihr Rechtsnachfolger wäre nicht gebunden, ebenso wenig ein Rechtsnachfolger des Vertragspartners.
Daher wird in solchen Fällen häufig eine Grunddienstbarkeit nach §§ 1018 ff. BGB ins Grundbuch eingetragen, was der Grund dafür ist das viele derartiger Verträge notariell beurkundet werden. Mit der Grundienstbarkeit gewähren Sie das Recht auf Ihrem Grundstück, ggf. an bestimmten Stellen, Holz zu lagern. Wenn die Vereinbarung ergänzt wird um die Dienstbarkeit sind jeweils die Rechtsnachfolger gebunden. Das Recht lastet dann auf dem Grundstück, auch für den Fall des Verkaufs durch Sie oder einen Nachfolger.
Wenn Sie diese Sicherheit wollen, müssen Sie den Vertrag notariell beurkunden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht
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