Rechnungsbestandteile bei Affiliate-Abrechnung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Unternehmen in Österreich und erwirtschafte unter anderem Einnahmen aus Affiliate-Marketing. Im konkreten Fall momentan von teezily.com in Frankreich. Längerfristig gesehen werden aber auch andere Partnerprogramm aus (mehrheitlich aus Deutschland) dazustossen.
Wie muss meine Proforma-Rechnung an diese Unternehmen aussehen? Ich habe einige Vorlagen gefunden, welche sich aber auf Deutschland beziehen. Vielleicht kann mir jemand helfen und das für Österreich ausfindig machen.
Vielen Dank im Voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Michael Mertens
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sehr gerne möchte ich im Nachfolgenden Ihre Frage hinsichtlich der Inrechnungstellung von Affiliate Dienstleistungen beantworten.
Aufgrund dessen, dass Sie Affiliate Dienstleistungen erbringen, sind Sie Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie erbringen eine sonstige Dienstleistung.
Der Ort der sonstigen Leistung richtet sich danach, von wo der Leistungsempfänger (z.B. teezily.com) sein Unternehmen betreibt. Die Besonderheit bei Ihnen besteht darin, dass Ihre Kunde/Ihre Leistungsempfänger ausschließlich Unternehmer sind.
Dies macht es uns deutlich einfacher.
Sie bieten im Rahmen von Affiliate-Programmen dem Kunden quasi eine digitale Werbewand.
Diese Leistung wird am Sitz des Kunden ausgeübt. Dieselben Konsequenzen ergeben sich übrigens beim Verkauf von Links.
Für Sie ist somit wichtig zu prüfen, in welchem Land der Kunde seinen Unternehmenssitz hat. Dies hat nämlich auswirken auf die Art und Form der Rechnung.
Sofern Ihr Kunde seinen Sitz in Österreich hat, erbringen Sie eine in Österreich steuerbare und steuerpflichtige Dienstleistung.
In diesem Falle haben Sie in Ihrer Rechnung den Nettobetrag zzgl. gesonderte Umsatzsteuer (samt Umsatzsteuersatz) auszuweisen.
Hat Ihr Kunde dagegen seinen Sitz im Ausland, dann haben Sie nur den Nettobetrag in Ihrer Rechnung auszuweisen, da der Leistungsempfänger die Steuer in seinem Land für Sie schuldet (Reverse Charge Verfahren). Mit der Dienstleistung an einem im Ausland ansässigen Unternehmer erbringen Sie in eine in Österreich nicht steuerbare Leistung. Vielmehr erbringen Sie eine im Ausland steuerpflichtige und steuerbare Leistung. Damit Sie sich jedoch nicht in zahlreichen Ländern für die Umsatzsteuer registrieren müssen, schuldet der Leistungsempfänger für Sie die Steuer.
In Ihrer Rechnung müssen Sie auf den Wechsel der Steuerschuldnerschaft hinweisen. Wichtig: Bitte weisen Sie in diesen Fällen keine Umsatzsteuer gesondert aus - Nettobetrag = Bruttobetrag.
Hat der Kunde seinen Sitz in Österreich, fällt 20 % Umsatzsteuer an. Wenn man z.B. Amazon im Rahmen eines Partnerprogramms bewirbt und hierfür Provisionen erhält, ist der Leistungsort Luxemburg, weil Amazon S.á.r.l. als für Österreich zuständige Gesellschaft dort sitzt. Amazon S.à.r.l schuldet in diesem Falle die Steuer.
Darüber hinaus sind folgende Punkte in die Rechnung mitaufzunehmen;
1. Name und Adresse des Leistungsempfängers
2. Name und Adresse von Ihnen
3. Ausstellungsdatum
4. fortlaufende einmalige Rechnungsnummer
5. Umfang und Art der sonstigen Leistung
6. Zeitpunkt der sonstigen Leistung
7. Umsatzsteuer-ID des Leistungsempfängers
8 . Eigene Umsatzsteuer-ID
9. Nettobetrag
10. ggfs. Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag, wenn Ort in Österreich
11. Bruttobetrag (=ggf. Nettobetrag, wenn Ort im Ausland)
12. ggfs. Hinweis auf Wechsel der Steuerschuldnerschaft "Hierbei handelt es sich um eine im Inland nicht steuerbare sonstige Leistung. Nach der Reverse-Charge-Regelung sind Sie als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer."
Das sind sämtliche Rechnungstatbestandsmerkmale, die Sie beachten müssen. Ich hoffe ich habe Ihnen weiterhelfen können.
Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Michael Mertens
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Bewertung des Kunden
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Antwort des Experten: Vielen Dank für Ihre Bewertung. Es hat mir sehr viel Spaß gebracht Ihre Anfrage zu beantworten.