Rechnung Baufirma
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau und ich haben von einer Baufirma (diese Firma hat die Straße an unserem Grundstück im Auftrag der Stadt erneuert) eine Rechnung in Höhe von 795€ erhalten. Darin wird die Begleichung einer Rechnung für die Reparatur eines Bordsteins verlangt. Dieser Bordstein steht an der Einfahrt unseres Grundstücks auf dem wir gerade ein Haus bauen.
Das der Bordstein im Zuge der Bauarbeiten an unserem Haus durch Subunternehmen des Bauträgers beschädigt wurde streite ich nicht ab, nur ist es höchst unwahrscheinlich das der Bordstein mit dem in Rechnung gestellten Aufwand repariert wurde. Meiner Einschätzung nach wurde der Bordstein mittels Bagger gerichtet und durch das Auftragen von Frostschutz in der korrekten Position gesichert. Dafür sprechen einige Punkte aus dem aktuellen Zustand und der Bauhistorie in diesem Bereich.
Auf mein per Einschreiben verschickten Widerspruch (der nachweislich am 22.2.16 angekommen ist) mit der bitte eine korrekte Rechnung zu stellen, wurde nicht reagiert. Ich habe heute die zweite Mahnung vom 23.02.16 erhalten in der kein Bezug auf mein Einschreiben genommen wird.
Ich möchte gerne wissen ob die Forderung rechtens ist, da:
- nie ein Vereinbarung mit der Firma über die Ausführung der Reparatur bestanden hat
- das auf der Rechnung angegebene Ausführungsdatum falsch ist
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
David Quiram
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen und übersandten Unterlagen wie folgt:
Die Rechnung ist, unabhängig von den weiteren Erwägungen, allein schon deswegen unrichtig, weil es sich um ein Eigengeschäft der Firma handelt, für das keine Umsatzsteuer anfällt, folglich auch nicht berechnet werden darf, vgl. § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB.
Der Umstand, dass Sie keinen Vertrag mit der Firma geschlossen haben, ist unerheblich, weil nicht vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden, sondern gesetzlich normierte Schadensersatzansprüche.
Gemäß § 249 BGB haben Sie (in Verantwortung für Ihren Subunternehmer) den zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlichen Geldbetrag zu zahlen.
Ob die Rechnung dies korrekt ausweist, erscheint sehr zweifelhaft.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass zur Aufrichtung der Bordsteinkante 8 Facharbeiterstunden und 4 Radladerstunden aufgewandt werden müssen und worden sind.
Wenn jetzt noch hinzu kommt, dass laut Rechnung nach einem "Std-lohnbericht v. 27.11.2015" abgerechnet wurde, also einem Tag, an dem nachweislich der Schaden noch nicht beseitigt worden war, bestehen in der Tat massive Bedenken gegen die Korrektheit der Rechnung.
Mangels ordnungsgemäßer Abrechnung ist derzeit jedenfalls eine Schadensersatzforderung gegen Sie noch nicht fällig. Deswegen können Mahnkosten per se schon einmal nicht berechnet werden.
Ich empfehle Ihnen daher, auf diese Rechnung keine Zahlung zu leisten.
Sollte die Firma Sie verklagen, bestreiten Sie den tatsächlichen Anfall des berechneten Umfangs und die tatsächliche Ausführung der Arbeiten. Es ist dann Sache der Firma, die Voraussetzungen nachzuweisen.
Sofern im Verlaufe des Verfahrens die Höhe des Schadens nachgewiesen werden sollte, erkennen Sie den dann nachgewiesenen Betrag unter Protest gegen die Kostenlast gemäß § 93 ZPO an. Sie müssen dann die nachgewiesenen Kosten zahlen, nicht aber die Kosten des Klageverfahrens, die trägt dann die Firma.
Falls Sie in dieser Sache weitergehende Unterstützung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
raottobielefeld@aol.de
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vielen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung unseres Anliegens. Ende letzter Woche kam von der Baufirma eine Reaktion auf mein Schreiben (Antwort Catterfeld).
Meine Frau und Ich würden unsererseits jetzt anbieten 2 Facharbeiterstunden + 1h Radlader ohne Umsatzsteuer (=153,24€) zu bezahlen um die Sache zu beenden. Wenn Herzog-Bau darauf nicht eingeht, verlange ich den tatsächlichen Arbeitsaufwand nachzuweisen.
Halten Sie dieses Vorgehen für angemessen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
David Quiram