Reaktivierung Türöffner
Fragestellung
Guten Tag
ich habe für meine 80 jährige Schwiegermutter eine Wohnung im 4. OG eines 8 Parteien MFH gekauft.
Vor Jahren hatten die Eigentümer beschlossen den Türöffner von der Türsprechanlage abzuklemmen. Man kann also aus der Wohnung mit jemandem an der Tür sprechen, aber nicht mehr öffnen.
Damals standen Sichereheits und Einbruchsschutz im Vordergrund.
Für mich / meine Mieterin ist dieser Zustand aus Sicherheitsaspekten nicht unhaltbar. Gerade in diesem alter muss der eventuell angeforderte Notdienst ins Haus kommen können.
Das Wieder-anschliessen des Türöffners ist eine Sache von Minuten für einen Elektriker und kostet beim befreundeten Elektriker c. €50.
Wir hatten gerade die Eigentümerversammlung. Mein Antrag wurde (aufgrund einiger Enthaltungen) zwar Flächen- aber nicht Kopfmässig angenommen.
Meine Frage:
- muss ich diese Entscheidung akzeptieren?
- kann / sollte ich ich gegenüber dem Verwalter anders argumentieren (also benötigt es überhaupt den Beschluss der versammlung oder ist es nicht einfach die Wiederherstellung eines sicherheitsrelevanten Systems
Vielen Dank für Ihre kurze Antwort.
Beste Grüsse
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie können den Beschluß anfechten, müssen das aber innerhalb von vier Wochen nach der Versammlung per Anfechtungsklage bei dem örtlichen Amtsgericht machen. Diese Anfechtungsklage hat aber nur dann Erfolg, wenn Sie vor Gericht nachweisen, dass der Wiederanschluß zu der sogenannten ordnungsgemäßen Verwaltung gehört. Das Hauptproblem ist hierbei, dass das Sicherheitsbedürfnis der Mieterin gegen das Sicherheitsbedürfnis der anderen Eigentümer abzuwägen ist. Wie das ausgeht, hängt sehr von der jeweiligen Argumentation ab, zumal die Gegenseite erstmal nachweisen muß, dass das Abklemmen die Sicherheit erhöht. Höhergerichtliche Urteile gibt es dazu leider nicht.
Eine solche Anfechtungsklage ist komplizierter als es klingt, daher sollten Sie einen örtlichen Anwalt einschalten, um Fehler/Mißverständnisse zu vermeiden. Insbesondere müssen Sie aber auf die oben genannte Frist achten. Nach Fristablauf kann der Beschluß nicht mehr gerichtlich angefochten werden, ich rate daher zur Eile.
Bei dem Verwalter kommen Sie nicht weiter, der ist an den Beschluß gebunden und darf den nicht ignorieren.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Kommentarfunktion für Nachfragen.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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