Ratschlag bzgl. meiner aktuellen beruflichen Situation
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Peiker,
wie soeben über den Chat vereinbart, schicke ich Ihnen anbei die Schilderung meiner Situation und möchte Sie um einen Ratschlag bitten.
Am 28.02.2018 habe ich mein duales Studium bei der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement abgeschlossen. Mein Ausbildungsbetrieb war seit dem 01.11.2015 die Shaolin Quan GmbH. Dort war ich sozialversicherungspflichtig als dualer Student angestellt und habe dort bei 25 Arbeitsstunden pro Woche ein monatliches Ausbildungsgehalt von 100,00 Euro brutto erhalten. Davon gingen die sozialversicherungspflichtigen Abgaben weg. Zusätzlich arbeite ich seit November 2015 auf selbständiger Basis für Deliveroo als Lieferfahrer. Dort verdien(t)e ich ca. 400,00 Euro monatlich und arbeite(te) ca. 12-15 Stunden pro Woche. Da ich momentan aus gesundheitlichen Gründen nicht vollständig arbeitsfähig bin und auch seit dem 28.02.2018 bis zum 23.03.2018 arbeitsunfähig geschrieben bin stellt sich mir nun die Frage, ob und wie ich vorgehen kann, insbesondere bei der Krankenkasse (DAK) wegen der weiteren Krankenversicherung. Die selbständige Tätigkeit traue ich mir im Moment und auch längerfristig zu. Dabei würde ich ab sofort bei 15-20 Arbeitsstunden pro Woche ca. 500-600 Euro verdienen. Ich möchte darum bei der Krankenkasse anfragen, ob eine freiwillige Versicherung in diesem Fall möglich wäre. Meine Frage: Die Krankenkasse weiß bislang nichts von dem zusätzlichen Einkommen während der letzten zweieinhalb Jahre. Falls ich nun einen Antrag auf freiwillige Krankenversicherung stelle, könnte es passieren, dass sich für mich finanzielle Nachteile (Nachzahlung wegen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit) ergeben?
Freundliche Grüße
Thomas Kraus
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Ihre Fragen kann ich Ihnen auf Grundlage Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten:
Sie gingen in den Vergangenen Jahren neben Ihrer Haupttätigkeit einer selbständigen Tätigkeit als Lieferfahrer aus. Das Entgelt aus dieser Nebentätigkeit hat regelmäßig weniger als 450 €/Monat betragen. Es handelte sich deshalb dabei um eine geringfügige Beschäftigung gem. § 8 Abs.1 i.V.m. Abs.3 SGB IV. Geringfügige Beschäftgigungen sind nach § 7 Abs.1 SGB V nicht Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig. Für die nebenberufliche Tätigkeit müssen also für die Vergangenheit keine Versicherungsbeiträge abgeführt werden. Nachzahlungen sind daher nicht zu erwarten.
Hinsichtlich Ihrer geplanten Selbständigkeit können sind Sie grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Sie haben dabei die Wahl entweder eine private Krankenversicherung zu wählen oder sich freiwilllig in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben zu können. Bei Unklarheiten können Sie mich gerne kontaktieren. Über eine positive Bewertung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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