Ratenzahlung Finanzamt
Beantwortet
Fragestellung
Aus einer Betriebsprüfung ergab sich eine hohe nachzahlung. finanzamt akzeptiert keine ratenzahlung. die wollen erst die alten erklärungen diese kann ich aber nicht abholen weil der steuerberater nur unterlagen gegen bezahlung herausgibt. Da ich aber im April eine neue Stelle angenommen habe und bis dahin bei meinem alten arbeitgeber eine lohnpfändung hatte habe ich mich mit dem finanzamt in verbindung gesetzt. Die haben immer 180 euro gepfändet. Ich habe jetzt sogar 1000 Euro monatlich angeboten und denen gesagt das eine Lohnpfändung meine Kündigung bewirkt. Kann ich da jetzt einen Antrag auf eine Aussetzung der Vollziehung stellen ? Gleichzeitig einen Antrag auf Stundung? Das Verhalten des Finanzamtes ist für mich im Moment existenzbedrohend. Wenn ich antrag gestellt habe darf bis darüber entschieden ist gepfändet werden?
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Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Fragesteller/in,
danke für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich sind Ratenzahlungen beim Finanzamt möglich jedoch an enge Voraussetzungen gebunden. Normalerweise sollte in Ihrem Fall eine Einigung mit dem Finanzamt möglich sein und eine Vereinbarung einer ratenzahlung unter Hinweis auf die Existenzgefährdung auch möglich sein. Es kommt allerdings ein wenig darauf an, wie die Sache bisher abgelaufen ist.
Sobald der Einkommensteuerbescheid mit der festgesetzten Zahlungsverpflichtung eintrifft und es absehbar ist, dass Sie dieser nicht fristgemäß nachkommen können, ist der direkte Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter wichtig. Ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung wird nur dann erfolgreich sein, wenn dieser innerhalb der Zahlungsfrist gestellt wird. Dann sieht auch das Finanzamt, dass Sie ernsthaft an der Begleichung der Forderung arbeiten und guten Willen zeigen.
Nachdem bereits Pfändungsmaßnahmen laufen denke ich, dass es hierfür schon ein wenig zu spät ist. Dann müsste man im diekten Kontakt mit dem Finanzamt noch einmal versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Eine Verpflichtung des Finanzamts hierzu gibt es allerdings nicht.
Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wird dabei aus meiner Sicht nicht mehr viel bringen, da die Zeit hierfür auch schon eigentlich abgelaufen ist.
Ein Antrag auf Stundung müsste mit entsprechenden Nachweisen versehen werden, allerdings kann auch hier keine Garantie gegeben werden, dass der Antrag durchgeht.
Auch während des Antrags darf/ kann das Finanzamt noch weiter Ihren Lohn weiter pfänden.
Für weitere Antworten müsste ich den Fall weiter kennen und hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Schnell
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