Rahmenvertrag Dienstleister - Check
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Dietrich,
Ich hätte folgende Fragen:
Status Quo
Ich arbeite mit Hays als Dienstleister (Unternehmensberatung in Controlling). Ich habe mit Hays einen Rahmenvertrag im Jahr 2015 unterschrieben.
Ich habe ein zweites Unternehmen - ein GmbH und möchte einen Dientsvertrag mit der GmbH mit Hays jetzt unterschreiben - ausnahmsweise für dieses Projekt. Ich muss ein Einzelvertrag unterschreiben und ohne Rahmenvertrag darf ich einen Einzelvertrag nicht unterschreiben.
Meine Fragen:
- Ist der angebotenen Rahmenvertrag von Hays so i.O, oder muss ich etwas beachten? Ich füge den alten Rahmenvertrag von 2015 auch bei.
- Ich habe ein Ausschlussklausel für Verträge, die ich als Gewerbetreibende unterschrieben habe. Die besagt, dass ich Kunden ausnahmsweise mit der GmbH aquirieren darf, für die ich als Gewerbetreibende Projekte abgewickelt habe (normalerweise habe ich 1 Jahr Spere für Kundenkontakt). Für diesen Kunden greift diese Klausel nicht ein. Ich möchte mir nur bestätigen lassen, dass wenn ich den nächsten Vertrag mit der Gewerbe unterschreibe und Hays mir die Klausel bestätigt, ich das Software verkaufen darf, ohne Konsequenzen zu beführchten.
- Muss dann dieser Rahmenvertrag auch gekündigt sein, oder spielt keine Rolle, insoweit der anderen Vertrag mit der Gewerbe abgeschlossen ist?
XXXXXXXXXXXXXXX - ersetzt der Name des Kunden. Der alten Rahmenvertrag ist beigefügt. Der alten Rahmenvertrag und die Klausel wurden damals von einem Kollegen Rechtsanwalt kontrolliert und bestätigt worden.
„Zudem bestätigen wir Ihnen, dass Vereinbarungen hinsichtlich des Vertriebs, Verkaufs und der Lizensierung von Software über die Easydash GmbH an XXXXXXXXXXXX keinen Verstoß gegen die unter §§9.1 und 10 des zwischen Ihnen und der Hays AG geschlossenen Rahmenvertrages darstellen.
Vereinbarungen zwischen der Easydash GmbH und XXXXXXXXXXXX, die nicht unter die vertraglich fixierte Dienstleistung im Rahmen Ihres Einsatzes fallen, sind für uns nicht relevant.“
Bei Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Besten Dank im Voraus
Viele Grüße
VP
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrter Ratsuchender,
(aus Datenschutzgründen erfolgt keine namentliche Anrede),
ich habe mir Ihre Rahmenverträge angesehen und möchte Ihnen Folgendes mitteilen:
Der neue Rahmenvertrag ist so in Ordnung und beinhaltet die üblichen Regelungen.
Die zitierte Klausel ist in dieser Form ausreichend, sodass Sie die Software verkaufen dürfen.
Aufmerksam machen möchte ich Sie in diesem Kontext jedoch auf die Regelung des 9.2 (falls es nicht um die Software geht). Diese Klausel ist zwar üblich, in der Praxis aber nicht durchsetzbar. Denn an einen Mitarbeiter können Sie das Verbot quasi nicht zulässig weitergeben. Dafür wäre eine Änderung der Arbeitsverträge der Mitarbeiter notwendig, die Sie aber nicht eisneitig durchsetzen können. Daher können Sie auch nicht ausschließen, dass ein Mitarbeiter für einen Kunden tätig wird Nachvertraglich könnten Sie dies zwar regeln, aber dann müssten Sie sich auch zur Zahlung einer Karenzentschädigung verpflichten (hier halbes Monatsgehalt für 12 Monate). Dies ist zumeist nicht gewünscht.
Ohne Kündigung läuft der alte Vertrag grundsätzlich weiter, denn in § 3 wurde vereinbart, dass dieser unbefristet läuft. Die Vertragsparteien sind unterschiedlich, somit wird der alte Rahmenvertrag nicht automatisch durch den neuen ersetzt. Eine Kündigung ist daher erforderlich, wenn Sie den Vertrag beenden möchten.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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- Muss dann dieser Rahmenvertrag auch gekündigt sein, oder spielt keine Rolle, insoweit der anderen Vertrag mit der Gewerbe abgeschlossen ist?
Diese Frage habe ich nicht prezise gestellt, sorry. Ich wollte fragen:
Wenn ich ein weiteren Vertrag mit Hays als Gewerbetreibende unterschreiben sollte (z.B. 2020 unterschreibe ich mit Hays einem Vertrag für die Betreuung eines anderen Kunde), und ich die Möglichkeit habe Software zu verkaufen, muss dann der Rahmenvertrag zwischen easydash GmbH und Hays gekündigt sein, damit die Klausel greift, oder spielt dies keine Rolle?
Besten Dank im Voraus. Gerne unterbreiten Sie mir einen Preisvorschlag für die Nachfrage.
Viele Grüße
VP
nein der Vertrag muss nicht gekündigt sein. Damit die Klausel auch für einen anderen Vertrag gilt, müssen Sie aber darauf achten, dass die Nummerierung im Vertrag gleich ist, da konkret auf die Ziffern Bezug genommen wird.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag.
Viele Grüße
Alexander Dietrich