PTBS/Entscheid/Bundeswehr
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich suche einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Sozialrecht und Schwerbehindertenrecht, der/die sich mit Ablehnungsbescheiden der Bundeswehr hinsichtlich einer Einstufung des Behinderungsgrades bei PTBS von ehemaligen Soldaten auskennt.
Begründung: Die medizinische Untersuchung ergab einen berechtigten Leistungsanspruch von 20% bei dem Krankheitsbild "Psychoreaktive Störung". Negativ beschieden wurde das Krankheitsbild "Wiederkehrende depressive Erkrankung" aufgrund von Kindheitsproblematiken.
Der betroffene. ehemalige Soldat (Afghanistan, Kosovo) leidet unter Lautstärke (hervorgerufen durch plötzliche Knallgeräusche, starke Licht-Effekte, und große Menschenmengen) und reagiert darauf panisch mit Flucht. Mehrfache Therapie-Ansätze (z.T. in geschlossener Anstalt). Aktuell Sozialbetreuung durch Bundeswehr und Einnahme sedierender Arzneimittel. Der Mann wirkt nervös mit sich verstärkendem Gliedmaßen-Tremor auch in ruhigen Situationen.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Ratsuchender
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Abend,
ich habe Ihre Unterlagen erhalten und beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage dieser Informationen wie folgt:
Die Ablehnung der Anerkennung der "wiederkehrenden depressiven Erkrankung" beruht auf der Annahme der Behörde, dass diese Störungen weder auf die Bundeswehrzeit noch auf den Einsatz zurückzuführen sind. Rechtlich gesehen lehnt die Behörde die Kausalität zwischen BWZ und Erkrankung ab.
Hier ist ein Ansatzpunkt, der im Rahmen des Widerspruch oder einer gerichtlichen Klage durch die Einholung eines unabhängigen medizinischen Gutachtens abgeklärt werden muss.
Um das zu erreichen, muss innerhalb von einem Monat (gerechnet ab Zugang des Schreibens) Widerspruch eingelegt werden.
In diesem Widerspruch sollte bereits die Einholung eines solchen unabhängigen medizinischen und ggf. auch psychiatrischen Gutachtens beantragt werden.
Dazu sollte der Widerspruch schon sachgerecht begründet werden, wozu auf jeden Fall ärztliche Stellungnahmen des Hausarztes und der bisher behandelnden zivilen Ärzte eingeholt werden müssen.
Es ist für die gewünschte Anerkennung unbedingt erforderlich, dass dieser Zusammenhang zwischen der depressiven Erkrankung und dem BW-Einsatz nachgewiesen wird.
Im Klartext: Wäre der junge Mann ohne BW-Einsatz heute so krank, wie er tatsächlich ist. Das ist die Kernfrage.
Ich empfehle dringend, das weitere Vorgehen nicht alleine zu unternehmen, sondern sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
Sofern Sie dafür auf meine Unterstützung zurückgreifen möchten, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen eines solchen Mandates zur Verfügung. Bitte nehmen Sie im Bedarfsfall Kontakt mit mir auf.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
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ich prüfe die Rechtslage und teile Ihnen das Ergebnis hier schriftlich mit.
Bitte lassen Sie mir den Ablehnungsbescheid als pdf zukommen.
Nur ruhige und geschützte Räume lassen ihn einigermaßen handlungsfähig agieren. Selbst größere Familienfeiern führen zu Rückzug. Die Betreuung des eigenes Kleinkinds kann nur bei einer Tagesmutter erfolgen, da das Risiko einer ganztäglichen familiären Betreuung durch meinen Schwiegersohn zu groß ist. Meine Tochter ist praktisch alleinerziehend mit einem kranken Mann.