Prüfung Nebenkostenabrechnung 2018 // Widerspruch
Fragestellung
Guten Tag Herr Beutler,
Sie haben unsere Nebenkostenabrechnung 2018 am 11.03.2020 geprüft.
Auf Grundlage Ihrer Antwort und auf Grundlage unseres Widerspruchs gegen die Nebenkostenabrechnung aus 2017, die ebenfalls eine Kostenschätzung der Heizkosten enthielt, und die damals seitens des Vermieters akzeptierte 15%ige Kürzung, haben wir mit Datum vom 26.04.2020 Widerspruch gegen die Nachforderung eingelegt.
Unser Schreiben wurde von dem Vermieter, der INDUSTRIA WOHNEN GmbH, völlig unbeachtet gelassen.
Mit EIngangsdatum vom 17.04.2020 ist nun eine "letzte außergerichtlichte Mahnung" bei uns eingegangen.
Bitte um Rücksprache über die weitere Vorgehensweise.
Zahlung unter Vorbehalt?
Teilweise Zahlung unter Vorbehalt?
Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt
M. M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Beutler
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für das angenehme Telefonat.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Beutler
Rechtsanwalt
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