Prüfung Lizenzpartnervertrages (Immobilienmakler)
Fragestellung
Hallo,
ich berate Startup-Unternehmen.
ist es meiner Kundin aufgrund der Vertragsgestaltung mit dem Lizenzgeber gestattet, im eigenen Namen und auf eigener Rechnung Immobilien zu makeln?
Vielen Dank
Schöne Grüße
Harald Schwarz
Tel. 0171 44 21 185
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrter Herr Schwarz,
einleitend ist zu erwähnen, dass der Vertrag keine ausdrückliche Regelung darüber enthält, ob noch weitere Geschäfte auf eigene Rechnung und Namen (in dem Sinne, dass es nicht über die IAD läuft) möglich sein sollen.
Es ist jedoch nicht erforderlich, dass eine solche „Exklusivität“ ausdrücklich vereinbart wird. Vielmehr kann sich solch eine Vereinbarung auch aus den Umständen, insbesondere den sonstigen Vertragsregelungen ergeben. Es spricht hier anhand des Vertrages leider sehr viel dafür, dass keine weiteren Immobiliengeschäfte auf eigene Rechnung möglich sein sollen:
- In § 2 Abs. 1 ist festgelegt, dass am Markt als Lizenzpartner aufzutreten ist. Jedes Immobiliengeschäft beinhalten jedoch ein Auftreten am Markt.
- Auch die Pflichten in § 3 würden durch ein Auftreten auf eigene Rechnung verletzt.
- Auch aus § 6 ergibt sich letztlich, dass die gesamte Tätigkeit des Lizenzpartners von der Vergütungspflicht umfasst sein soll, so dass ein Auftreten auf eigene Rechnung und Namen eine Umgehung darstellen würden.
- Auch Anlage 1 regelt nochmals klar wie am Markt aufzutreten ist. Jedes andere Auftreten wäre danach ein Verstoß gegen den Vertrag.
- Auch aus den Hinweisen zur Sozialversicherung am Ende von Anlage 1 wird nochmals klar, dass der Lizenzpartner „auf Dauer und im Wesentlichen“ nur für einen Auftraggeber tätig ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
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Schöne Grüße
Harald Schwarz
ASSCOM.SCHWARZ GmbH
Ihr Auftrag wird von mir bearbeitet. Würden Sie mir bitte noch die Vertragsunterlagen hochladen oder per E-Mail an info@rechtsanwalt-kromer.de zukommen lassen.
Vielen Dank
Johannes Kromer
Rechtsanwalt