Prüfung des Teilungsverzeichnis und Gemeinschaftsordnung
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf den heutigen Mailaustausch mit Herrn RA Weber würde ich gerne von ihm noch für € 100 (pauschal, inkl. 19 % USt) die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
R. D.
P.S.: Sollte dies nicht das richtige angehängte Dokument sein oder weitere Infos zur Beantwortung der Frage benötigt werden, bitte ich um Rückmeldung.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte Mandanten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne komme ich schnellstmöglich auf Sie zurück .
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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eigentlich war dies eine Anfrage an Herrn RA Weber, weil dieser bereits unseren Kaufvertrag geprüft hat und dieser Hintergrund auch wichtig ist, um überhaupt die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung verstehen zu können. Daher hatte ich geschrieben, dass ich "gern von ihm noch für € 100 (pauschal, inkl. 19 % USt) die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung prüfen lassen" möchte.
Wie verfahren wir nun?
Mit freundlichen Grüßen
R. D.
nein, das ist technisch nicht möglich. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage direkt bei dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Die Betreiber des Portals werden Ihnen den Betrag hier wieder gutschreiben, ich habe auf diese Abläufe keinen Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin