Prüfung des Arbeitszeugnisses
Fragestellung
Hallo Herr Meyer,
ich wollte gerne mein Arbeitszeugnis prüfen lassen.
Siehe anbei.
Beste Grüße,
R. N.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Ruben Meyer
Sehr geehrter Herr N., herzlichen Dank für Ihren Auftrag über yourxpert. Gern übermittle ich Ihnen meine Einschätzung zu Ihrem Arbeitszeugnis. Die einzelnen Zeugnispassagen habe ich im Folgenden in Anführungszeichen gesetzt. Der strukturelle Aufbau entspricht den Anforderungen an ein qualifiziertes Zeugnis. Laut § 109 GewO bestehen folgende Anforderungen an ein Zeugnis: „Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“ Ihr Zeugnis enthält die wichtigsten Bestandteile: Einleitung, Tätigkeitsbezeichnungen, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilungen, Verhaltensbeurteilungen, Gesamtformel und Dankesformel. Üblicherweise wird eine Unternehmensbeschreibung mit aufgenommen. Dies ist aber nicht zwingend und Aufgrund der allgemeinen Bekanntheit des Unternehmens auch nicht erforderlich. Auch inhaltlich handelt es sich um ein gut ausformuliertes Zeugnis. Die Inhalte und Attribute sind klar und deutlich beschrieben. Die Zuordnung zu Bewertungsnoten ist weitgehend eindeutig möglich. "Herr R. N., geb. am 19.12.1974, war vom 01.07.2000 bis 28.02.2017 in unserem Unternehmen beschäftigt. Bis 31.07.2002 war Herr N. als Assistent des Produktmanagers und anschließend bis 30.04.2006 als Produktmanager im Produktmanagement Multimedia eingesetzt. Seit 01.05.2006 war er aufgrund seiner Leistungen und der stetigen Erweiterung der Aufgabengebiete Teamleiter sowie Senior Produktmanager im Produktsegment Gaming innerhalb des Produktmanagements Multimedia.“ Sie sind mit Name und Geburtsdatum ausreichend personifiziert. Das Unternehmen ist durch Briefkopf und Adressdaten erkennbar. Die Beschäftigungszeit wurde mit den Daten und den Funktionen ordnungsgemäß und nachvollziehbar beschrieben. „Seine Hauptaufgaben umfassten im Wesentlichen: …“ Die Aufgaben sind umfassend und aussagekräftig beschrieben. Es wird auf die letzte Funktion „Teamleiter sowie Senior Produktmanager“ Bezug genommen, welche auch Aufgaben die der vorherigen Funktionen mit beinhaltet hat. „Herr N. verfügt über ein hervorragendes Fach- und Produktwissen, welches er effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzte.“ Bewerteter Bereich: Fachkenntnisse Note „sehr gut“. „Um seine Fach- und Führungskenntnisse zu erweitern und zu aktualisieren, besuchte er regelmäßig Weiterbildungsseminare.“ Bereich: Weiterbildungsbereitschaft Hier erfolgt regelmäßig keine Bewertung, sondern nur der Hinweis darauf, dass die Bereitschaft zur Weiterbildung vorlag und auch Weiterbildungen besucht wurden. „Dank seiner sehr guten Auffassungsgabe überblickte Herr N. komplexe Zusammenhänge sofort und erarbeitete mit seinem Team schnell effektive Lösungen.“ Bewerteter Bereich: Arbeitsweise und Arbeitserfolg Note Arbeitsweise: „sehr gut“ Note Arbeitserfolg: "gut" - "sehr gut“ "Seine Mitarbeiter führte er stets vorbildlich und zielorientiert. Er entwickelte sie zu einem kompetenten und motivierten Team." Bewerteter Bereich: Führungsleistung Note: „sehr gut“ "Herr N. war ein sehr gewissenhafter, zuverlässiger und verantwortungsbewusster Mitarbeiter der sich seiner Tätigkeit mit sehr großem Engagement und hoher Einsatzbereitschaft widmete. Seine quantitativen wie qualitativen Arbeitsergebnisse erfüllten stets hohe Ansprüche. In allen Situationen erzielte Herr N. stets sehr gute Arbeitsergebnisse. Bewerteter Bereich: Arbeitsbereitschaft und Arbeitserfolg Note für beide Bereiche: „sehr gut“ "Seine Aufgaben erledigte er stets selbstständig, zielstrebig, rasch und zuverlässig zu unserer vollsten Zufriedenheit." Bewerteter Bereich: Arbeitsweise und Gesamtleistung Note: „sehr gut“ Ich würde die Bewertung so lesen, dass sich das Wort „stets“ auf alle nachfolgenden Attribute bezieht. Damit ergibt sich auch für die Gesamtbewertung die Note „sehr gut“. „Auf Grund seines höflichen sowie freundlichen Auftretens erfreute er sich sehr großer Wertschätzung. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern war jederzeit tadellos.“ Bewerteter Bereich: Verhalten Note: „sehr gut“ Vor allem werden hier alle Beziehungsebenen (Kollegen, Vorgesetzte usw.) angesprochen, so dass das Verhalten rundum als wirklich „sehr gut“ beurteilt wird. „Herr N. scheidet auf eigenen Wunsch zum 28.02.2017 aus dem Unternehmen aus, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen.“ Der Grund des Ausscheidens darf nur mit Einverständnis des Mitarbeiters aufgenommen werden. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Formulierung einverstanden sind, zumal sie sich für Sie nicht negativ auswirkt. „Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und bedanken uns für die stets sehr erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Herrn N. weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“ Es besteht kein Anspruch des Mitarbeiters auf eine Dankes und Gute-Wünsche-Formel. Wenn der Arbeitgeber diese Formulierung dennoch mit aufnimmt, unterstreicht dies die grundsätzliche Zufriedenheit mit Leistung und Verhalten des Mitarbeiters. Insgesamt unterstreicht diese Formulierungen „bedauern … Ausscheiden sehr“, „stets sehr erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit“ die sehr gute Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens. Es ist insgesamt bei diesem Zeugnis klar erkennbar, dass es sich um eine weit überdurchschnittlich positive Bewertung (insgesamt: „sehr gut“) handelt. Die erforderliche Form (Briefbogen, Unterschrift) ist gewahrt, es sind keine offensichtlichen Rechtschreibfehler erkennbar. Ich sehe für Sie keinen Bedarf für eine Änderung einzelner Formulierungen und kann Ihnen zu diesem sehr guten Zeugnis nur gratulieren. Wenn Sie Rückfragen zu einzelnen Erläuterungen / Formulierungen haben, können Sie gern weitere kostenfreie Nachfragen per E-Mail stellen, bis Sie Klarheit haben. Freundliche Grüße Ruben Meyer Rechtsanwalt und Personalfachkaufmann Langenweißbach kontakt@arbeitsvertragspruefung.de
Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen?
Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von unseren Anwält*innen schnell und zuverlässig erstellen oder prüfen!
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Antwort des Experten: Herzlichen Dank für Ihre sehr positive Bewertung und Ihre Empfehlung.
Ruben Meyer
Rechtsanwalt und Personalfachkaufmann
Langenweißbach
kontakt@arbeitsvertragspruefung.de