Prüfung Anhörungsbogen Notwehr
Fragestellung
Sehr geehrter Rechtsanwalt Steppart,
In einem Fall von Notwehr habe ich mich am Osterwochenende mit Pfefferspray selbst verteidigen müssen. Bei der Polizei habe ich am Tag des Geschehens bereits ausgesagt. Die Polizei NRW meinte, der Fall würde hier im Bundesland eingestellt werden. Allerdings wird in Rheinland-Pfalz ermittelt, wofür keine Prognose gegeben werden könnte da dort strenger verfahren wird.
Gerne würde ich ein Kostenangebot zur Überprüfung meiner Aussagen auf dem Anhörungsbogen (siehe Anhang) bekommen. Ich bekomme den Anhörungsbogen Morgen, daher fehlen die Namen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Rauch
015739592929
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Steppart
Sehr geehrter Herr R.,
ich habe mir Ihre Angaben durchgelesen. Sofern Sie einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf Ihr Eigentum abwehren mussten, handelten Sie in Notweh und somit gerechtfertigt. Allerdings wird die Polizei sich nicht blind auf Ihre Aussage verlassen, sondern auf die Geschädigten und die von Ihnen benannte Zeugin zur Sache hören. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren weiter verfolgt wird oder eine Einstellung erfolgt. Maßgeblich wird sein, ob tatsächlich eine Notwehrlage vorlag (nicht, ob Sie eine solche irrig angenommen haben).
Da Sie Pfefferspray eingesetzt haben, droht Ihnen schlimmstenfalls eine Verurteilung wegen gefährlicher Körpverletzung. Eine seriöse Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihrer Einlassung kann ich nur nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakten abgeben. Dieser sind insbesondere die Sie belastenden Aussagen zu entnehmen.
Die von Ihnen verfasste Einlassung können Sie so abgeben. Ob das Verfahren in der Folge auch eingestellt werden wird, kann ich mangels näherer Informationen leider nicht beurteilen.
Wenn Sie eine Verteidigung über diese Plattform hinaus wünschen, lassen Sie mich dies bitte wissen. Die Gebühr für diese erste Beratung würde auf weitere Gebühren angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Steppart
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Strafrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückantwort.
Ich werde mir Morgen überlegen, ob ich die Einlassung der Polizei übersende.
Ich habe die Aussagen bereits mündlich am Tag des Geschehens abgegeben. Den Strafantrag stelle ich Morgen in jedem Fall bzgl. dem Hausfriedensbruch und der Sachbeschädigung.
Welche Kosten kommen bei einer Einsicht und Einschätzung ihrerseits ungefähr auf mich zu?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe,
Manuel Rauch
Bahnhofstr. 6
53604 Bad Honnef
für die Anforderungen der Akten und eine rechtliche Einschätzung würde ich 200€ zzgl Ust nehmen. Die 50€ würde ich anrechnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Steppart
RA
Das wäre in Ordnung - Morgen habe ich den Anhörungsbogen in der Post. Diesen werde ich als PDF zu ihnen schicken. Die Beauftragung mit Mandat kann ich auch so übermitteln. Herzlichen Dank und einen Schönen Abend
Manuel Rauch
Hier ist das Aktenzeichen. Ich werde vor Akteneinsicht und Ihrer Einsicht keine Aussagen/Einlassungen machen. Meine Lebenspartnerin wird von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, dies sollte möglich sein oder - wir leben zusammen. Die beiden Anhörungsbogen schicken wir mit ausgefüllter Adresse zurück. Den Strafantrag gegen die Angreifern habe ich gestern abgeschickt mit Verdacht auf Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Nötigung.
600000-036856-19/8 Rauch, Manuel
Herzlichen Dank
Manuel Rauch