Proforma Rechnung Inland mit oder ohne UST
Fragestellung
Guten Tag,
wir sitzen in D und unser Kunde auch, Es betrifft also Inland.
Wir liefern Möbel die erst nach Auftrag gefertigt werden.
Dabei verlangen wir vom Kunden Vorkasse,
Bislang handhaben wir das so. Wir stellen mit Bestellung des Kunden eine Rechnung (Mit Lieferdatum in Zukunft) und der Kunde zahlt.
Irgendwann liefern wir.
Nun will der Kunde nur noch einen Teil (50%) anzahlen.
Da wir Soll Versteuerer sind, und zwischen Auftrag und Lieferung 06-08 WOchen vergehen, müssen wir die UST an das FA bezahlen, ehe der Kunde die Rg erfüllt hat.
Der Kunde hat vorgeschlagen:
Ihm eine Proforma Rg auszustellen OHNE UST.
Nach Lieferung dann die echte Rechnung mit MwST auszustellen, mit einer Kopie der Proforma Rg.
So würde die UST erst mit Rechnungsstellung bzw. am Monatsende darauf fällig.
Frage:
1. ist dies so steuerlich so in Ordnung. Darf man die Proforma ohne UST Ausweis erstellen?
2. Wenn ja, wie wir der Geldeingang der ProForma dann verbucht? Als erhaltene Anzahlung ohne UST oder als was?
Danke
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sind verpflichtet eine ordnungsgemäße Rechnung mit offenem Steuerausweis nach Ausführung der Leistung auszustellen (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Die Proforma Rechnung wäre ein Dokument, dass vor Ausführung der Leistung ausgestellt wird. Eine Ausstellung ohne offenen USt-Ausweis ist zulässig.
Wenn Sie den Betrag laut Proform Rechnung vereinnahmen, handelt es sich um eine Zahlung vor Ausführung der Leistung, d.h. eine Anzahlung. Umsatzsteuerlich gilt eine besondere Anzahlungsversteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 4 UStG). Die Steuer entsteht bereits mit Vereinnahmung des Entgelts.
Somit müssen Sie den Betrag der Proforma Rechnung als erhaltene Anzahlung sowie mit Umsatzsteuer verbuchen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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Eine Rückfrage. Eine ordentlich Rechnung mit AUsweis der UST VOR Ausführung der Leistung mit Angabe der Leistungszeitpunkts (so wie wir es derzeit machen) ist aber zulässig, oder? Also ohne jegliches Proforma
So wie Sie es schreiben "Sie sind verpflichtet eine ordnungsgemäße Rechnung mit offenem Steuerausweis nach Ausführung der Leistung auszustellen" lässt diesbezüglich Zweifel aufkommen, deshalbdie Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff