Proforma Rechnung Inland mit oder ohne UST
Fragestellung
Guten Tag,
wir sitzen in D und unser Kunde auch, Es betrifft also Inland.
Wir liefern Möbel die erst nach Auftrag gefertigt werden.
Dabei verlangen wir vom Kunden Vorkasse,
Bislang handhaben wir das so. Wir stellen mit Bestellung des Kunden eine Rechnung (Mit Lieferdatum in Zukunft) und der Kunde zahlt.
Irgendwann liefern wir.
Nun will der Kunde nur noch einen Teil (50%) anzahlen.
Da wir Soll Versteuerer sind, und zwischen Auftrag und Lieferung 06-08 WOchen vergehen, müssen wir die UST an das FA bezahlen, ehe der Kunde die Rg erfüllt hat.
Der Kunde hat vorgeschlagen:
Ihm eine Proforma Rg auszustellen OHNE UST.
Nach Lieferung dann die echte Rechnung mit MwST auszustellen, mit einer Kopie der Proforma Rg.
So würde die UST erst mit Rechnungsstellung bzw. am Monatsende darauf fällig.
Frage:
1. ist dies so steuerlich so in Ordnung. Darf man die Proforma ohne UST Ausweis erstellen?
2. Wenn ja, wie wir der Geldeingang der ProForma dann verbucht? Als erhaltene Anzahlung ohne UST oder als was?
Danke
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sind verpflichtet eine ordnungsgemäße Rechnung mit offenem Steuerausweis nach Ausführung der Leistung auszustellen (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Die Proforma Rechnung wäre ein Dokument, dass vor Ausführung der Leistung ausgestellt wird. Eine Ausstellung ohne offenen USt-Ausweis ist zulässig.
Wenn Sie den Betrag laut Proform Rechnung vereinnahmen, handelt es sich um eine Zahlung vor Ausführung der Leistung, d.h. eine Anzahlung. Umsatzsteuerlich gilt eine besondere Anzahlungsversteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 4 UStG). Die Steuer entsteht bereits mit Vereinnahmung des Entgelts.
Somit müssen Sie den Betrag der Proforma Rechnung als erhaltene Anzahlung sowie mit Umsatzsteuer verbuchen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Sie haben eine Frage im Bereich Umsatzsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Eine Rückfrage. Eine ordentlich Rechnung mit AUsweis der UST VOR Ausführung der Leistung mit Angabe der Leistungszeitpunkts (so wie wir es derzeit machen) ist aber zulässig, oder? Also ohne jegliches Proforma
So wie Sie es schreiben "Sie sind verpflichtet eine ordnungsgemäße Rechnung mit offenem Steuerausweis nach Ausführung der Leistung auszustellen" lässt diesbezüglich Zweifel aufkommen, deshalbdie Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff