Probezeit -Ende
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True -Bohle,
folgender Sachverhalt liegt vor: Das Arbeitsverhältnis beginnt am 15. Juli 2018.
Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit.Während der Probezeit gilt für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist
von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Mene Frage:Wann endet "offiziell" meine Probezeit-kann ich noch (Stand heute) innerhalb der Probezeit gkündigt werden?
Beste Grüsse
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r
die Probezeit endet am 15.01.2019. Da im Arbeitsrecht bei der fristberechnung Sonn-und Feiertage keine Relevanz haben, werden diese Tage bei der Fristberechnung; also auch dem Fristbeginn nicht berücksichtigt.
Dann aber sind die sechs Monate - beginnend ab dem 15.07.2018 erst am 15.01.2019 abgelaufen.
Und grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch am letzten Tag der Probezeit kündigen, wenn dies nicht völlig treuwidrig oder willkürlich wäre, was im Einzelfall dann zu prüfen ist.
Entscheidend ist aber der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung; dieser Zugang muss spätestens am letzten Tag der Probezeit (15.01.2019) erfolgt sein.
Dass dann die Beendigung erst später und außerhalb der Probezeit ist, spielt keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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