Probetraining im Fitnesstudio gewonnen - Vertrag aufgequatscht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
In den vergangenen 2 Woche passierte mir folgendes:
In einem Facebook-Gewinnspiel gewann ich ein 2-wöchiges Probetraining in einem Fitnessstudio. Ich bekam eine Gewinnbenachrichtigung, dass das Fitnesstudio sich bald melden werde.
Einige Tage später meldete sich das Fitnesstudio und wir vereinbarten einen kennenlern-Termin.
Da ich mir das Studio anschauen wollte und auch Interesse daran hatte, ließ ich mich darauf ein und freute mich ebenfalls ein kostenloses Probetraining gewonnen zu haben. Also ein unverbindliches kennenlernen.
Mir wurde das Studio und die Geräte gezeigt.
Dann kam der Geschäftsführer, der mit mir sprach und fragte was ich erreichen möchte und ob ich denn auch Interesse an regelmäßigen Training habe. Dann sagte er, dass er mir 4 Wochen Probetraining (anstatt 2) schenken möchte, unter der Voraussetzung, dass ich alle 4 Tage zum Probetraining komme und am Fitnessführerschein teilnehmen muss. Dazu willigte ich ein, da ich dachte, dass alles auf freiwilliger Basis beruht. Er legte mir eine sogenannte “Vereinbarung” vor, die ich unterzeichnen sollte. Außerdem sollte ich darauf ankreuzen, welches Vertragsmodell ich nutzen möchte, wenn ich mich entscheide, nach dem Probetraining im Fitnesstudio zu bleiben. Dies unterschrieb ich. Mir war allerdings in diesem Moment nicht bewusst, dass dies schon eine Art Vertragsabschluss darstellte. Ich ging davon aus, dass alles auf freiwilliger Basis beruht.
Auch, dass die Vereinbarung in einen laufenden Vertrag übergeht, wenn ich mich nicht daran halte, wurde mir nicht erklärt und dies war auf der “Vereinbarung” nicht ersichtlich.
Erst als ich in Ruhe zu Hause alles durchlesen konnte, kam mir die Frage, was denn passiert wenn ich in den 4 Wochen nicht alle 4 Tage zum Probetraining kommen kann. Langsam wurde mir klar, dass ich in einen Vertrag gedrängt wurde, in den ich gar nicht wollte! Meine Situation eines “Gewinns” wurde ausgenutzt.
Als ich dort anrief um mitzuteilen, dass ich vom Probetraining zurücktreten möchte, versuchte ich zu argumentieren, dass ich nach den 4 Wochen sowieso nicht weitermachen möchte, da das Studio für mich zu teuer ist und ich keinen Sinn darin sehe, die 4 Wochen zu trainieren. Mir wurde geraten das Probetraining trotzdem weiter zu machen und jemand wird sich melden. Als ich danach fragte, dass denn passiert wenn ich nicht komme, wurde mir gesagt, dass es dann in einen Vertrag übergeht.
Mir wurde meine Situation immer klarer und im Internet fand ich zum Thema “Haustürgeschäft” ein Urteil des Landgerichts Koblenz (Az. 6 S 19/07)
Ich habe direkt einen Wiederruf verfasst, dieser abgelehnt wurde, mit der Begründung es sei kein Haustürgeschäft gewesen. Außerdem wurde mir eine Bestätigung über meine Mitgliedschaft im Fitnesstudio mit einer Laufzeit von 1 Jahr übersandt.
Ich möchte nun wissen, wie die rechtliche Lage aussieht, aus diesem Vertrag herauszukommen, da ich letztendlich einen Vertrag habe, den ich nie wollte! (Zumindest nicht auf diese Art und Weise)
Freundliche Grüße
L.G.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Ein Widerufsrecht besteht leider nicht, da hier kein Haustürsituation vorgelegen hat. Eine Haustürsituation wäre dann gegeben, wenn der Vertrag in Ihrer Wohnung geschlossen wurde.
2. Allerdings sehe ich die Regelung in dem Vertrag kritisch, wonach ein fester Vertrag zustande kommt, wenn das Probetraining nicht durchgeführt wird. Es handelt sich nach meiner Auffassung um eine Vertragsstrafe.
Wird eine solche Regelung in mehreren Verträgen durch das Sportstudio verwendet handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die unwirksam ist, § 309, Ziffer 6 BGB.
3. Vorbehaltlich der Prüfung des Vertrages sehe ich diese Regelung und damit den Vertrag als unwirksam, so dass kein Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit zustande kommt.
4. Gleichwohl ist eine Prüfung des Vertrages erforderlich, um eine abschließende Einschätzung abgegeben zu können.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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