Privatzimmervermietung in meinen Haushalt
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Abend,
Ich habe Einfamilienhaus (ich wohne dort) und ich moechte Zimmer in meinen Haushalt vermieten. Ich denke ueber Privatzimmervermietung - kurzfristig fuer Monteure und Handwerker und andere Leute.
Ich moechte wissen, wie sollte ich Quittung/Rechnung ausstellen?
Das wird Vermietung ohne Zusatzleistungen- so fällt keine Umsatzsteuer an.
Kann ich Quittung/Rechnung ohne MwSt ueber 250 ausstellen? Oder muss ich bis nur 250 Euro Quittung ausstellen? (bis Jaehrlich 17 500 Euro Einkommen). Als Kleinunternehmer? - aber ich bin nicht Kleinunternehmer, ich habe keine Kleingewerbe, ich moechte Privatzimmer -kurzfristig aber
in meinen Haushalt vermieten. So das wird Nebengeld aber... Muss ich in Quittung/Rechnung schreiben - "Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG."?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die kurzfristige Vermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie jedoch weniger als 17.500 € Umsatz machen (im ersten Jahr jahresanteilig zu berechnen), können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und ohne Umsatzsteuerausweis vermieten.
Auf den Rechnungen oder Quittungen können Sie einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung geben, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Sie dürfen jedoch keine Umsatzsteuer ausweisen.
Sie können auch für kleinere Beträge Rechnungen ausstellen. Falls die Kunden gewerblich sind, empfielt sich eine Rechnung.
Sie sollten darauf achten, dass Sie die Rechnungen (auch ggf. die Quittungen) fortlaufend nummerieren, um dem Finanzamt keinen Anlass für Zuschätzungen zu geben.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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