Privatweg Nutzung mit einem 3,8t Transporter
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit nunmehr 12 Jahren bin Eigentümer eines Einfamilienhauses und besitze 1/5 Anteil
an einem Privatweg, dieser Privatweg wird allerdings nur von 3/5 der Eigentümer genutzt.
Einer meiner Nachbarn Arbeitet für eine Firma die Wartungsarbeiten an Feuerlöschsysteme und Feuerlöscher durchführt, dabei benutzt er einen Mercedes Sprinter mit einer Nutzlast von 3,8t.
Vor einigen Jahren bekam er einen neuen Sprinter und baute sich eine komplette Werkstatt
in diesem ein. Nach meiner Einschätzung hängt dieser 3,8ter aber deutlich hinten runter,
sodass ich der Meinung bin, dass er Überladen ist (kann ich aber leider nicht beweisen). Meine Frage ist nun, muss ich es hinnehmen das er mit seinem 3,8ter unseren Privatweg 3 bis 4 mal am Tag auf und ab fährt und somit schon eine Absackung der Pflasterung verursacht hat?
Kann ich irgendetwas dagegen unternehmen das er das Befahren des Privatweges unterlässt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
grds. ist im Rahmen einer gemeinschaftlichen Nutzung Einstimmigkeit über die Nutzung des Weges herzustellen.
Vorrangig muss im Grundbuch nachsehen, ob es eine Teilungserklärung für die Flächen gibt, die nähere Abstimmungsmöglichkeiten etc. regelt.
Sollte es keine vertraglichen Vorgaben geben, greifen die §§ 741 bis 758 BGB i.V. m. §§ 1008 bis 1011 BGB.
Nach § 744 BGB wäre somit ein einstimmiger Beschluss hinsichtlich der Nutzung grds. erforderlich, wenn nicht in einer Teilungserklärung abweichendes geregelt sein sollte.
Bei nachweisbarer Beschädigung des Weges sind aber Ersatzansprüche aus § 823 BGB unproblematisch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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