Privatkredit
Fragestellung
Guten Morgen,
im Jahr 2014 hat meine damalige Freundin 2 Kleinkredite aufgenommen und mir überwiesen. Beide Kredite werden von ihr mit monatlich je 100Euro bedient. Ich habe monatlich an sie 100€ übwerwiesen, da mir mehr zu dem Zeitpunkt nicht möglich war. Der Kredit wurde also immer bedient. Nun kommt eine Kostenaufstellung von der Dame ins Haus mit der Androhung eines Mahnbescheides! Sie rechnet mir also die restliche Summe des Kredites vor als auch die Differenz zu meinen Zahlungen und denen, die Sie bezahlt hat. ( also quasi die 100€ die ich monatlich weniger bezahlt habe, als es für die Kredite eigentlich notwendig war) . Es gitb über diese "Leihgabe" keinen schriftlichen Vertrag. Bin ich verpflichtet das Geld in einer Summe an Sie zurück zuzahlen? Ich hatte mich bereit erklärt, die restliche kreditsumme, beider Kredite komplett zu bezahlen. Nun will sie aber eben auch die Differenz haben.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anfrage. Ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten.
Ob und wann Sie zur Rückzahlung verpflichtet sind, und was bewiesen werden kann, muss unterschiedlich beurteilt werden.
Grundsätzlich sind Sie zu der Rückzahlung eines Kredites verpflichtet, wenn Sie sich das Geld geliehen haben. Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab das der Darlehensgeber kündigt. §488 Absatz 3BGB. Wenn Ihre Freundin den Ihnen gewährten Kredit gekündigt, also etwa in Ihrem Brief, so wäre tatsächlich das ganze Geld auf einmal zurück zu zahlen.
Ob Sie dafür einen Kredit aufgenommen hat ist egal.
Wenn Sie für die Rückzahlung aber Raten vereinbart haben so wäre der Gesamtbetrag nicht auf einmal fällig. Es kommt also entscheidend darauf an was Sie vereinbart haben.
Das bringt uns zum zweiten Aspekt.
Ihre Freundin müsste im schlimmsten Fall die Höhe und Umstände des Ihnen gewährten Kredites beweisen. Wenn Sie die Höhe abstreiten, hätte sie es schwer die Höhe zu beweisen.
Ein Mahnverfahren wäre somit nur in der beweisbaren Höhe erfolgreich und auch nur dann, wenn keine dauerhafte Ratenzahlung vereinbart wurde. Ihre Karten sehen also nicht schlecht aus.
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T. Asthoff, Bielefeld
Rechtsanwalt