Privateinlage / Entnahme / eigene (Einzel)Firma
Fragestellung
Hallo, habe vor 3 Jahren einen VW Caddy-Maxi für meine Firma gekauft, um die Kreditkosten zu senken habe ich 5000 € in die Firma gesteckt.
Das FiAmt meint, das ich diese Einlage nicht steuerlich geltend machen kann.
Wenn ich nun diese 5.000 € wieder der Firma entnehme, kann ich diese bei den Ausgaben der Firma berücksichtigen???
Ich habe ein Einzelfima
(keine GMBH und keine GBR)
Die im www gefundenen Hinweise sind unklar formuliert bzw unverständlich.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Notarin Andrea Fey
Sehr geehrter Rechtsratsuchender,
die vom Finanzamt geäußerte Rechtsauffassung ist zutreffend. Denn Geldeinlagen und Geldentnahmen sind steuerlich neutral zu behandeln, also nicht erfolgswirksam, da sie lediglich die Liquidität der Firma betreffen, ohne jedoch Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen zu sein.
Denn ein Zusammenhang aus der Tätigkeit der Firma besteht nicht. Vielmehr haben Sie Ihrer Einzelfirma eine Liquiditätshilfe gewährt, die dann wieder zurückgezahlt wird. Somit sind Entnahmen und Einlagen erfolgsneutral und beeinflussen den Gewinn und damit die steuerliche Situation nicht.
Die Rückzahlung der 5000 EUR an Sie als Privatperson stellt daher keine Betriebsausgabe dar, ebenso wie die Einzahlung der 5000 EUR damals von Ihnen auf das Firmenkonto keine Betriebseinnahme darstellte.
Ich hoffe, Ihnen die steuerliche Situation erläutert zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
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