Privat weitergeführte betriebliche Altersvorsorge
Fragestellung
Guten Tag,
nach einem Arbeitgeberwechsel führe ich eine betriebliche Altersvorsorge privat weiter. Dadurch entfallen natürlich Steuervorteile da ich die Beiträge von meinem Nettolohn begleiche. Nun ist meine Frage ob und wie ich die Beiträge in der Steuererklärung geltend machen kann.
Es handelt sich bei dem Vertrag um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht der 2014 abgeschlossen wurde.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Privat gezahlte Beiträge für eine (ehemalige) Direktversicherung sind im Rahmen der Ansparphase steuerlich nicht gefördert. Das heißt, dass Sie diese steuerlich nicht geltend machen können. Der "Vorteil" ergibt sich erst später in der Auszahlungsphase. Während der Anteil der Rente aus der in der Ansparphase steuerbefreiten Beiträge später bei der Auszahlung voll steuerpflichtig ist, ist der Anteil der Rente, der auf den versteuerten Beiträgen beruht nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Gehen Sie beispielsweise mit 65 Jahren in Rente, so ist der Rentenanteil lediglich zu 18% steuerpflichtig. Wichtig wäre daher, dass die Versicherungsgesellschaft Kenntnis hat, dass Sie die Beiträge jetzt privat aus versteuerten Gehalt bezahlen, damit später bei der Auszahlung der voll steuerpflichtige Anteil und der nur dem Ertragsanteil unterliegende Anteil getrennt ausgewiesen werden kann.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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