Photovoltaikanlagen Kaufen
Fragestellung
Hallo,
bin Arbeitnehmer mit Bruttojahresgehalt von ca. 90000 €./ SK 3
Ich möchte gerne Photovoltaikanlagen kaufen , und damit eine existenz aufbauen.
Habe eine mündliche zusage der Bank für ein Kredit über 1.300.000 €, und damit würde ich meine ersten Anlagen finanzieren.Und danach sollen mehr folgen.
Wie soll ich das angehen ? Was muß ich als erstes machen ? Welche Geselschaftsform ist Steuerlich am besten ?
MFG
L. Vaz
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des geringen Umfangs Ihrer Angaben nur eine oberflächliche steuerliche Beratung erfolgen kann, die eine eingehende steuerlichen Beratung bezüglich Ihrer Fragen nicht ersetzen kann. Ich möchte deshalb versuchen Ihnen einen Überblick darüber zu geben was Sie steuerrechtlich zu beachten haben.
Zunächst zur Wahl der richtigen Gesellschaftsform:
Sofern Sie eine oder mehrere PV-Anlagen ohne einen Geschäftspartner betreiben, sind Sie automatisch als Einzelunternehmer tätig. Dies bedeutet für Sie, dass Sie für Schulden, die durch die PV-Anlage gemacht werden mit Ihrem Privatvermögen haften. Steuerrechtlich wirkt sich ein erwirtschafteter Gewinn oder ein Verlust direkt auf Ihr steuerliches Einkommen aus. Gewinne erhöhen somit Ihre steuerliche Belastung und Verlust vermindern diese.
Zudem müsste auf Gewinne der PV-Anlage unter Umständen Gewerbesteuer gezahlt werden. Die Gewerbesteuer könnte jedoch ganz oder teilweise auf Ihre Einkommensteuer angerechnet werden, so dass Sie hierdurch keine zusätzliche Belastung hätten.
Sie können neben der automatisch entstehenden Rechtsform des Einzelunternehmens noch ein paar weitere Rechtformen wählen. In Frage würden noch die Gründung einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG kommen. Wie bereits erwähnt, kann eine abschließende Beratung hinsichtlich dieser Fragestellung hier aber leider nicht erbracht werden.
Sie können die PV-Anlage zunächst als Einzelunternehmer betreiben und später die Rechtsform wechseln, wenn sich für Sie hierfür eine Notwendigkeit ergeben sollte.
Steuerrechtliche Einordung des Betriebs der PV-Anlage:
Durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage begründen Sie ein Gewerbe. Da es sich offenbar um eine oder mehrere größere Anlagen handelt, müssen Sie das Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Zuständig ist das Gewerbeamt des Ortes an dem sich die PV-Anlage befindet.
Sie müssen zudem gegenüber dem Finanzamt einige Angaben bezüglich des aufgenommenen Gewerbes machen. Hierzu wird Ihnen das Finanzamt einen Fragebogen zusenden. Sie müssen hier neben einigen Angaben zu Ihrer Person noch Angaben zu den erwarteten Umsätzen und Gewinnen der PV-Anlage machen.
Haben Sie diese beiden Dinge erledigt, sind zunächst alle Pflichten zur Aufnahme eines Gewerbes erfüllt.
Weitere steuerliche Pflichten:
Ich gehe davon aus, dass die über die PV-Anlage umsatzsteuerpflichtig sein werden, da der jährliche Umsatz wohl über 17.500 € liegen wird. Sie müssten deshalb monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen und die angemeldeten Umsatzsteuervorauszahlungen an das Finanzamt zahlen. Zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen wird Sie das Finanzamt schriftlich auffordern, nachdem Sie das Gewerbe angemeldet haben.
Sollten Sie für das Jahr der Betriebsaufnahme und das Folgejahr gegenüber dem Finanzamt einen Gewinn geschätzt haben, wird das Finanzamt von Ihnen Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, zum Solidaritätszuschlag und ggf. zur Kirchensteuer verlangen. Diese Vorauszahlungen wären dann vierteljährlich an das Finanzamt zu zahlen. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach ihrem persönlichen Steuersatz, der sich wiederum nach der Höhe Ihres gesamten steuerpflichtigen Einkommens richtet.
Nach Ablauf eines Jahres müssten Sie dann den Gewinn Ihrer PV-Anlage feststellen und gegenüber dem Finanzamt erklären. Je nach Größenordnung des Jahresumsatzes und des Jahresgewinns kann dies durch Aufstellung einer Einnahmenüberschussrechnung erfolgen, oder es muss ein Jahresabschluss aufgestellt werden. Zudem müssten noch eine Einkommensteuer- Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung erstellt und abgegeben werden.
Zusammenfassend ist also zu sagen:
Sie können nachdem Sie ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet haben und den Fragebogen des Finanzamt ausgefüllt haben, den Betrieb der PV-Anlage aufnehmen. Die Frage nach der richtigen Rechtsform sollte bei einer weiteren Beratung näher erläutert werden. Vorerst könnten Sie die PV-Anlage aber als Einzelunternehmer betreiben. Zur Gründung eines Einzelunternehmens müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen, da dies automatisch entsteht.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben, auch wenn diese aufgrund der Fragestellung recht allgemein und oberflächlich gehalten werden mussten. Bei weitergehenden Fragen wäre es anzuraten einen Beratungstermin mit einem Steuerberater vor Ort zu vereinbaren. Nur so können alle wichtigen Fragen bezüglich Ihrer PV-Anlage ausreichend geklärt werden. Sollten noch Unklarheiten bestehen, scheuen Sie sich bitte nicht mich zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker
Steuerberater
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