Pferde Offenstall
Fragestellung
Die Tochter meiner Frau betreibt seit Jahren einen Pferde Offenstall. Mit eigenen Pferden und 3-4 Einstellern ( andere Pferde ).Sie und ihr Mann versorgen die Tiere und bekommen dafür Geld.
Bezahlen selber Geld für die Pacht des Geländes ( 4 Hektar ).
Wie soll sie auf dieses Schreiben reagieren?
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank nochmals für Ihren Auftrag. Ich habe Ihr Anliegen im Einzelnen geprüft und bin zu dem folgenden Ergebnis gekommen:
Eine Erlaubnispflicht käme nur nach § 8 Abs. 1 Nr. 8 a) oder c) des Tierschutzgesetzes in Betracht. Das bedeutet, dass Sie gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten müssten (Nr. 8c), was hier aber nicht der Fall ist.
Nach § 8 Abs. 1 Nr. 8a) des Tierschutzgesetzes gilt auch für die gewerbsmäßige Zucht und Haltung von Wirbeltieren eine Erlaubnispflicht. Hierunter fallen insbesondere Tierpensionen, wie z.B Hunde- oder Katzenpensionen. Ausdrücklich ausgenommen von der Ziffer 8a) sind landwirtschafltiche Nutztiere. Unter diesen Begriff fallen Pferde unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwendung, so dass für Pferdepensionen grundsätzlich keine Erlaubnispflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 8a) des Tierschutzgesetzes besteht. Allerdings wird diese Rechtsauffassung nicht von allen Bundesländern geteilt. Einige Bundesländer fordern auch für Pferdepensionen eine Erlaubnis, obwohl sich dies nicht ausdrücklich aus der genannten Vorschrift ergibt.
Ich empfehle daher, erst einmal mit der oben dargelegten rechtlichen Argumentation an das Veterinäramt heranzutreten und um Mitteilung zu bitten, auf welche Rechtsgrundlage es seine Ansicht stützt, dass vorliegend eine Erlaubnispflicht gegeben sein soll. Ich habe Ihnen hierzu den Entwurf eines Antwortschreibens gefertigt, den ich gesondert hochladen werde.
Ich empfehle, in jedem Fall mit dem Veterinäramt im Gespräch zu bleiben, um eine Untersagungsverfügung möglichst zu vermeiden.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechsanwältin
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Mit freundlichen Grüssen W. V.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Bitte schicken Sie ihn mir erneut zu , Danke
MfG Uta Ordemann
Danke W. V.
MfG Uta Ordemann
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit dem Veterinäramt. Melden Sie sich gern, wenn nochmal Fragen auftreten.
MfG Uta Ordemann