Parkverbot im Baustellenbereich
Fragestellung
Habe gegen 20:00 in einem Bereich geparkt, wo laut Beschilderung ein Parkverbot von 3.4.2016 7:00 - 3.4.2017 18:00 gilt. Meine Frage wäre, da ich ein Strafzettel um 21:00 bekommen habe, ob die Uhrzeit im gesamten gilt oder Tagesweise, da mal das Ordnungsamt nach 18:00 aufschreibt und mal nicht. Das Ordnungsamt ist ständig unterwegs und hat auch im meinem Beisein, als ich in dem Bereich stand, nur die Parkvignette überprüft
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
das angebrachte Zusatzschild schränkt das eigentliche Schild "Halteverbot" hier ein. Und zwar in diesem Fall in zeitlicher Hinsicht.
Dieses Zusatzschild selbst ist so natürlich nicht definiert, muss also im Einzelfall betrachtet werden.
Nach der Aufschrift muss darauf geschlossen werden, dass das Haltverbot ein Jahr und 11 Stunden durchgehend gelten soll.
Vom 3.4.16 7:00 an soll das sich über dem Zusatzschild befindliche Halteverbotsschild bis zum 3.4.17 18:00 gelten.
Daher handelt das Ordnungsamt korrekt, wenn hier eine Verwarnung ausgesprochen wurde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen auch mit dem nicht gewünschten Ergebnis helfen.
Mit freundlichen Grüßen
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