Parkett Kratzer Auszug
Beantwortet von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M. in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe folgendes Problem:
Da wir Familienzuwachs bekommen haben, mussten wir Ende November leider aus unserer Wohnung ausziehen, in der wir uns sehr wohl gefühlt haben. Wir haben uns bis dahin gut mit unseren Vermietern verstanden. Da mein Bruder mit deren ältesten Sohn früher in die Schule ging, haben wir keinen schriflichen Meitvertrag gemacht und keine Kaution bezahlt. Wir waren bei ihnen sogar schon zum Geburtstag eingeladen.
Nun habe ich diese Woche völlig unvermittelt einen Brief erhalten, der mich echt vom Glauben abkommen lässt und mich richtig ärgert. Die Vermieterin schrieb, dass der Holzboden (Parkett) an zwei Stellen repariert werden musste, da unser Hund tiefe Kratzer hinterlassen hätte, die man nicht mit Holzkitt unsichbar machen konnte. Wir sollten ihr diese 425 Euro erstatten und ihr auf ihr Konto überweisen. Ich finde, dass mehr als unverschämt. Im Boden befanden sich zwar Kratzer. Aber zum einen sind die Kratzer überhaupt nicht tief, zum anderen hatten die Vormieter auch schon einen Hund, so dass ich gar nicht so genau weiß, ob es wirklich von unserem Hund kommt. Der Boden ist sowieso einer von früher, der nicht mehr neu aussieht. Außerdem haben sie den Hund ausdrücklich erlaubt (mündlich), sie wussten also, das es zu so etwas kommen kann.
Ich kann seit zwei Tagen nicht mehr schlafen, und alles schlägt mir auf den Magen.
Was können wir tun? Sollen wir bezahlen, oder ihr Schreiben, das sie den Hund erlaubt hat, der Schaden auch vielleicht gar nicht von uns war.
Lilian N. W.
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
in Ihrem Problem vermischen sich rechtliche Fragen offenbar mit emotionaler Verletzung auf Seiten Ihrer Vermieter. Ich kann nur spekulieren, aber womöglich sind diese enttäuscht darüber, dass Sie ausgezogen sind. Die Tatsache, dass kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen und keine Kaution verlangt wurde, spricht für ein Verhältnis, das deutlich über das übliche Geschäftsverhältnis zw. Mieter und Vermieter hinausgeht. Sie erwähnen ja auch selbst den gemeinsamen Schulbesuch Ihres Bruders mit dem ältesten Sohn der Vermieter.
Ein Mietverhältnis dieser Art - vor allem der mündliche Abschluss - ist heute eine Rarität. Denn diese Form des Mietvertrags ist für den Mieter die günstigste Form, werden doch alle Pflichte, wie z.B. auch die Pflicht zu Schönheitsreparaturen während der Mietdauer, dem Vermieter auferlegt.
Nun wird Ihnen die Beschädigung des Parketts unterstellt. Für Schäden, die keine üblichen Gebrauchtsspuren sind, müssten Sie aufkommen. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Hund erlaubt wurde. Die Erlaubnis, einen Hund zu halten, bedeutet nicht, dass für Schäden dann nicht gehaftet werden muss.
Entschieden werden muss nun in Ihrem Fall, ob Sie eine gütliche Einigung vorschlagen und ungeachtet der Erforschung der wirklichen Ursache der Kratzer einen Teil der Forderung bezahlen, oder ob Sie es darauf ankommen lassen wollen. Dann müssten die Vermieter beweisen, dass Sie, bzw. Ihr Hund, für den Sie haften, die Kratzer verursacht haben. Dies ist überhaupt nur möglich, wenn damals bei Übergabe der Wohnung an Sie ein detaillieretes Übergabeprotokoll angefertigt wurde, in dem dann stehen müsste, dass das Parkett einwandfrei war. Dies hätten Sie dann damals unterschreiben müssen.
Wenn ein Beleg darüber fehlt, dass die Kratzer damals nicht bereits da waren und Sie bestreiten, dass Sie die Kratzer verursacht haben, werden Ihre Vermieter nicht weit kommen, sollten Sie überhaupt den Schritt gehen, und gegen Sie rechtlich vorgehen wollen.
Hinzu kommt noch, dass die Geltendmachung von Schäden nur bis zu max. 6 Monate nach Auszug möglich ist. Wenn der Brief letzte Woche kam, war dies ohnehin schon zu spät. Denn Sie schreiben, dass Sie Ende November auszogen. Ich gehe davon aus, dass dann auch das Mietverhältnis endete.
Selbst wenn der Schaden rechtzeitig geltend gemacht worden wäre und nachgewiesen werden könnte, dass die Kratzer von Ihrem Hund stammen, könnte immer noch trefflich über die Höhe der Kosten der Reparatur gestritten werden.
Ingesamt eine Angelegenheit, bei der es weniger darum geht, ob Sie im Recht sind (das sind Sie meiner Meinung nach schon allein wegen des Fristablaufs), sondern mehr darum, dass wieder Ruhe eingekehrt und Sie wegen der Sache nicht permanent angespannt sind.
Wäre ich betroffen, so würde ich eine moderate Teilzahlung anbieten, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dazu. Sondern ich würde betonen, dass es mir ausschließlich darum geht, die Lage wieder zu befrieden. Sollte dies nicht ausreichen, um die Fronten zu klären, würde ich die Vermieter eben zum Anwalt gehen lassen. Spätestens dort sollten Sie dann erfahren, dass Sie gegen Sie rechtlich nichts in der Hand haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen. Wenn Sie noch Fragen oder weiteren Klärungsbedarf haben nutzen Sie bitte die Rückfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
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