Packet mit DHL verloren
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Anwalt,
ich habe am 17.6.2019 ein DHL Packet für 7,49 mit DHL gesendet.
Dieses Packet enthielt einen großen Ordner, der viele Orignal-Dokumente, sowie Rechnungen und Quittungen enthalten hat. Der Ordner sollte an meinen Steuerberater gehen,
der für mich und meine Frau die Umsatzsteuer/Einkommenssteuer Erklärung machen sollte.
Leider habe ich bei vielen Rechnungen keine Kopie erstellt.
Nach Verlust des Packetes habe ich einen Nachfoschungsauftrag bei DHL erstellt, das Packet wurde nicht gefunden und es wurde mir heute am 12.8.2019 ein Betrag von 27,49 EUR als Entschädigung von DHL überwiesen mit einem Entschuldigungsbrief. Viele Dokumente konnte ich mitlerweile Reproduzieren, aber viele Originalrechnungen sind verloren.
Bei einem Anruf habe ich von einem DHL mitarbeiter erfahren, dass mein Packet an Amazon als Retoure gesendet worden ist, sehr witzig, wie das passieren konnte und ich bin mir sicher,
das bei 1000 Packeten als Retoure mein Packet nicht wiedergefunden werden kann.
Dadurch entgeht mir sicherlich eine Steuerersparnis von mehrerern 100 Euro.
Meine Frage: Was für Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen und eine höhere Entschädigung zu bekommen, auch wenn ich nicht beweisen kann, dass im Packet ein Ordner drin war. Auf dem Sendungsverfolgungzettel war nur der Name meines Steuerberaters.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Grundvoraussetzung dafür, dass Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Paketdienstleister geltend machen ist, dass Sie beweisen können, welchen Inhalt das Paket hatte. Sofern Sie dies nicht beweisen können, laufen Sie stets Gefahr, in einem Rechtsstreit zu unterliegen. Denn wenn der Paketdienstleister es mit Nichtwissen bestreitet, dass die Unterlagen sich im Paket befunden haben, sind Sie hierfür beweispflichtig.
Wenn Sie dies beweisen können und der Paketdienstleister bzw. dessen Mitarbeiter/Erfüllungsgehilfen dieses schuldhaft verloren haben, haben Sie - vorbehaltlich anderweitiger wirksamer Regelungen im Frachtvertrag bzw. den AGB - einen Schadensersatzanspruch gegen den Paketdienstleister.
Aus eigener Erfahrung ist mir bekannt, dass Pakete in der Regel bis zu einem gewissen Haftungsbetrag versichert sind. Sie können - unabhängig von der Schuldfrage - im Falle des Verlusts des Pakets von dieser Versandversicherung Gebrauch machen und sich den Wert des Paketinhalts auszahlen lassen. Auch hierfür wird es jedoch in der Regel erforderlich sein, den Inhalt des Pakets nachweisen zu können.
Zudem möchte ich Sie auf nachfolgenden Gesichtspunkt aufmerksam machen: Bei unwiederbringlichen Dokumenten ist es zudem aus Gründen der Sorgfalt eine Abschrift anzufertigen, bevor diese abgeschickt werden. Da man sich aus Sicht des Paketdienstleisters auf den Standpunkt stellen kann, dass Ihnen diesbezüglich eine Sorgfaltswidrigkeit vorzuwerfen ist, müssten Sie im Falle eines Rechtsstreits gemäß § 254 BGB ggf. mit einer Kürzung Ihres Schadensersatzanspruches rechnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Einschätzung behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
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